Stadt Liestal bekommt richterliche Ohrfeige

Das Bundesgericht stützt den Entscheid des Kantonsgerichts, dass der Quartierplan Cheddite ungültig ist. Schützenswerte Gebäude müssen nicht einer Wohnüberbauung weichen. Die geplante Wohnüberbauung auf dem Areal der früheren Sprengstofffabrik Cheddite in Liestal kann nicht realisiert werden. Das Bundesgericht stützt einen Entscheid des Kantonsgerichts von 2022, wonach der Quartierplan Cheddite ungültig ist und schützenswerte Gebäude nicht abgerissen werden dürfen. Dies meldete die «Volksstimme».
Die Vorinstanz sei zurecht zum Schluss gekommen, dass der von der Stadt Liestal vorgesehene Quartierplan unausgewogen und die Interessenabwägung fehlerhaft vorgenommen worden sei. Es ging primär darum, was höher zu gewichten ist – eine verdichtete Bebauung oder der Denkmal- und Heimatschutz.

Volksstimme 26.09.2024 

Kranke Allee ?

Aufnahmen vom 19.07.2024 / 16:51 Uhr

Von einem Mitglied mit folgendem Kommentar zugestellt:


L
iebe Alle

wo sind sie geblieben ? … die vermeintlich kranken Bäume?  Falsches Zeugs was da seitens der Stadtpolitik behauptet wird- Schande! Allen euch beherzten Liestaler:innen einen wunderbaren Sommer, auch im kühlen Schatten der Allee… herzlich XY