Replik zur Stellungnahme der SBB zu den Einsprachen

Einschreiben
An das
Bundesamt für Verkehr
Sektion Bewilligungen I
3003 Bern

SBB: Liestal, Vierspurausbau, Wendegleis, Anlagen Waldenburgerbahn
Projektänderung Anpassungen Tiergartenstrasse

Sehr geehrte Damen und Herren
Vorab besten Dank für die Möglichkeit, zur SBB-Stellungnahme meinerseits Stellung nehmen
zu können. Meine Replik erfolgt frist- und formgerecht und folgt dem Aufbau der SBBStellungnahme
vom 16. Dezember 2025».

zu Seite 1 unteres Viertel
Die SBB führen aus, dass sie mit dem Ausführungsprojekt ein erhöhtes Strassengefälle gegenüber
dem genehmigten Projekt in Kauf genommen hätten.

Diese (nonchalante) Aussage offenbart, dass sich die SBB ganz bewusst über den genehmigten
Plan hinweggesetzt haben. Gerade von einem staatsnahen Betrieb, wie die SBB, ist
eine so offensichtlich begangene Rechtswidrigkeit inakzeptabel. Dies umso weniger, als die
Bundesverfassung staatliche Organe und Private verpflichtet, nach Treu und Glauben zu
handeln (Art. 5 Abs. 3 BV). Das verfassungswidrige Handeln der SBB ruft nach Gutheissung
meiner Einsprache.

Die SBB führen weiter aus, dass die Massnahme den erwarteten Nutzen nicht vollumfänglich
erbracht habe.

Mit dieser Aussage erachten wohl auch die SBB, dass die mit 16,92% erstellte Strasse zu
steil ist. Dieses Eingeständnis der SBB belegt die materielle Begründetheit meiner Einsprache.

zu Seite 2 und Seite 3 oberes Drittel
Die SBB unterbreiten eine Variante «Anpassung der Strassenoberfläche».

Die Variante dürfte gut gemeint sein, ist aber rechtlich unbehelflich. Unbehelflich insbesondere
darum, weil das Längsgefälle im unteren Abschnitt immer noch 14,99% beträgt und
nicht die bewilligten 12,92%. Die Abflachung im Mittelstück von den genehmigten 2,00% auf
0,88% ist zwar ansprechend, doch aufgrund der geringen absoluten Werte irrelevant. Ebenso
irrelevant ist die vorgeschlagene Reduktion im oberen Abschnitt um unbedeutende 0,01%
(von 15,75% auf 15,74%).

Mit der unterbreiteten Variante wird die vom BAV genehmigte Steigung immer noch überschritten.
Dies ist nicht akzeptabel und spricht weiter für die Gutheissung meiner Einsprache.

Die SBB lehnen sodann selbst ihre Variante ab. Dies allerdings nicht wegen der Nichterreichung
der genehmigten Steigung, sondern weil die SBB die Kosten als unverhältnismässig
erachten.

Zur Kostenfrage ist anzumerken, dass die SBB das Rechtsinstitut der Verhältnismässigkeit
verkennen. Das Verhältnismässigkeitsprinzip dient dem Grundrechtsschutz von Privaten und
nicht dem finanziellen Schutz staatsnaher Betriebe wie die SBB (vgl. Felix Uhlmann, Verhältnismässigkeit als Grundsatz in der Rechtsetzung und Rechtsanwendung;
Fundort:
https://www.zfr.uzh.ch/dam/jcr:1b08ef25-2b99-4aa7-916e-c34b84a574b6/ZfR-09_Uhlmann_
Verhaeltnismaessigkeit.pdf
).
Die SBB sind zwar eine AG, jedoch keine private, sondern eine öffentlich-rechtliche (SBB-Gesetz, SR 742.31), und können daher keine Grundrechte anrufen.

zu Seite 3 untere zwei Drittel
Die SBB unterbreiten eine Variante «Lifteinbau».

Die Variante dürfte gut gemeint sein, ist aber wiederum rechtlich unbehelflich, da sie am
Begehren meiner Einsprache vorbeigeht und die ungenehmigte Steilheit der Strasse nicht
beseitigt.

Die SBB lehnen sodann selbst ihre Variante aus Kosten- und Verhältnismässigkeitsgründen
ab. Zur Frage der Verhältnismässigkeit verweise ich auf das oben Gesagte.

zu Seiten 4 - 6

Keine Bemerkungen.

zu Seite 7
Die SBB begründen die Ablehnung der Rückversetzung der «Markierung, Wartelinie» bei
den beiden Parkhausausfahrten mit zwei entsprechenden Stellungnahmen der Verkehrssicherheitsexperten der Firma Swisstraffic.

Die beiden Stellungnahmen erscheinen juristisch doch etwas spitzfindig und können sich des
Vorwurfs des überspitzten Formalismus’ nicht erwehren. Insbesondere in Betrachtung der
sicherheits-heiklen Situation zwischen Fussgänger-, Velo- und Autoverkehr drängt sich die
Rückversetzung der «Markierung, Wartelinie» auf die Flucht der Parkhauswand auf.

zu Seite 8

Falsche Planskizze.

Schlussbemerkungen
Der vormalige Abschnitt der Tiergartenstrasse wies ein fussgängerfreundliches Gefälle auf
sowie ein ausfahrtsfreies Trottoir. Diese angenehme Wegsituation ist mit dem neuen, verlegten
Strassenabschnitt nicht mehr erreicht worden – und umso weniger mit der genehmigungswidrigen
Ausführung durch die SBB.

Mit der Gutheissung meiner Einsprache kann der heutige Zustand in die vom BAV genehmigte,
mildere Strassensteigung zurück geführt werden.

Trotzdem ist es wohl statthaft festzustellen, dass auch die gemäss BAV-genehmigte Strassenneigung
immer noch suboptimal ist, wie auch die Verkehrssicherheit. Optimal wäre einzig
eine konstante, lineare Steigung ohne Plattform für die obere Parkhausausfahrt. Auf diese
könnte verzichtet werden, wenn – wie allgemein üblich – das obere Parkdeck nicht über eine
öffentliche Strasse, sondern innerhalb des Parkhauses mit einer Rampe erschlossen würde.
Als Ersatz für die dadurch benötigten Parkierungsflächen könnten der SBB bewilligt werden,
ein drittes Parkdeck zu erstellen.

Wohlwissend, dass diese Variante nicht durch vorliegende Einsprache erreicht werden kann,
wäre es doch für die Beruhigung der Situation dienlich und für das Ansehen der SBB förderlich,
wenn sich die SBB für eine solche bauliche Massnahme entschliessen könnten, gegebenenfalls
unter finanzieller Beteiligung der Stadt Liestal.

Freundliche Grüsse

(«Vorname» «Name»)

Liestal, 12. Januar 2026

Antwort der SBB auf die über 50 eingegangenen Einsprachen zum Plangenehmigungsverfahren betr. Ausführung Tiergartenstrasse

Bundesamt für Verkehr

Infrastruktur Bewilligungen 1

3003 Bern

 

Olten, 16. Dezember 2025

 

Aktenzeichen: BAV-411.3-3/134/1/2/10/5 Geschäftsnummer BAV: 2017-1011-12 
Bearbeiter: Herr Peter Mayer

 

Ordentliches Eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

SBB: Liestal, Vierspurausbau, Wendegleis, Anlagen Waldenburgerbahn Projektänderung Anpassungen Tiergartenstrasse

 

Sammel-Stellungnahme zu Einsprachen

Adressaten gemäss Schreiben Eingangsbetätigung BAV vom 14. November 2025

 

Sehr geehrte Damen und Herren Sehr geehrter Herr Mayer


Zu den Einsprachen der oben erwähnten Adressaten bittet das BAV die SBB um Stellungnahme bis zum 17. Dezember 2025.

Im Folgenden nehmen wir zu den Anträgen im Einzelnen fristgerecht Stellung.

 

Die SBB haben in den Jahren 2019 und 2020 die damalige Tiergartenstrasse abgebrochen und an der genehmigten Lage neu gebaut. Dies war notwendig, um für die Erweiterung des Bahnhofs sowie für das P+Rail Parkhaus Tiergartenstrasse Platz zu schaffen.

Mit dem Ausführungsprojekt wollte man 2019 die Sichtweite bei der oberen P+Rail-Ausfahrt verbessern und hat den oberen P+Rail-Zugang um ca. 1.70 m verbreitert. Dabei wurde ein erhöhtes Strassengefälle in Kauf genommen. Rückblickend hat diese Massnahme den erwarteten Nutzen jedoch nicht vollumfänglich erbracht und das Längsgefälle der Tiergartenstrasse von max. 15.75% auf max. 16.92% geändert. Gegenüberstellung der einzelnen Längsgefälle:

 

Unterer Abschnitt Mittelstück Oberer Abschnitt

verfügt 12.92% verfügt  2.00% verfügt 15.75%

erstellt/ Index J 16.80% erstellt/ Index J 0.00% erstellt/ Index J 16.92%

optimiert 14.99% optimiert 0.88% optimiert 15.74%

ANTRAG 1

Nichtgenehmigung des Antrags und Herstellung des mit der Plangenehmigung vom 8. April 2019 genehmigten Gefälles der verlegten Tiergartenstrasse.

 

Stellungnahme SBB

 

Herleitung:

Die neu verlegte Tiergartenstrasse befindet sich in einem geometrisch engen Rahmen, da diese die Oristalstrasse mit der oberen Tiergartenstrasse verbindet und zusätzlich die neue P+Rail-Parkanlage erschlossen werden muss. Die SBB haben mehrere Varianten geprüft, welche hier aufgelistet werden:

 

Variante Anpassung Strassenoberfläche

Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Längsgefälles:

Einengung des oberen P+Rail-Zugangs

  • Der obere P+Rail-Zugang könnte auf ca. 4.25 m Breite eingeengt werden (bergseitig 1.29 m und talseitig 1.40 m), was wiederum dem damaligen Auflageprojekt mit rund 5.0m entsprechen würde und sich vorteilig auf das Strassengefälle auswirken würde. Die Einengung würde so gestaltet, dass gegenüber den im Projektänderungsdossier Index J eingereichten Unterlagen, die Sichtweiten zusätzlich verbessert würden. Bergseitig würde der Mauerausschnitt gemäss Änderunsdossier Index J inkl. der Absturzsicherung umgesetzt, talseitig entstünde mehr Abstand zur Metallfassade des Parkhauses.

Anhebung des unteren P+Rail-Zugangs:

  • Beim unteren P+Rail-Zugang ist eine bauliche Reserve bei der Durchfahrtshöhe vorhanden. Demzufolge könnte die äussere Entwässerungsrinne um 10 cm angehoben werden, was wiederum das Strassen-Längsgefälle positiv beeinflussen würde. Der entstehende Niveauunterschied ins P+Rail könnte mittels einer zusätzlichen Anrampung ausgeglichen werden.


Mögliche bauliche Umsetzung:

Tiergartenstrasse (damaliger Neubau im 2019/2020)

  • Abbruch und Anpassung der Fundationsschicht, Einbau neuer Randsteine und neuer Beläge auf ca. 433 m2.

Einengung der oberen P+Rail-Einfahrt

  • Erstellung eines Betonsockels beidseitig sowie Montage der linksseitigen Absturzsicherung gemäss PGV Index J.

Erhöhung der unteren P+Rail-Einfahrt

  • Abbrucharbeiten, Aufbetonierung, Einbau neuer Entwässerungsrinnen, neue Abdichtung sowie neuer Gussasphalt.

Anpassung der seitlichen Stützmauern

  • Aufbetonieren der seitlichen Stützmauern, oder alternativ Installation eines Handlaufs, um die Mindesthöhe der Absturzsicherung von 1.10 m überall wieder sicherzustellen.

 

Grobkostenschätzung:

Die beschriebenen Massnahmen zur Verbesserung / Reduktion des Längsgefälles

Unterer Abschnitt Mittelstück Oberer Abschnitt
optimiert 14.99% optimiert  0.88% optimiert 15.74%

würden Kosten von ca. CHF 400'000.- (exkl. MWST) verursachen.
 
Verhältnismässigkeit und Bauzeit:

Die SBB ist der Meinung, dass die hohen Baukosten, die vergleichsweise geringe Reduktion des Gefälles nicht ausreichend rechtfertigen. Trotzdem scheint ihr diese Variante als die Einzige, die gegebenenfalls - wenn auch mit recht hohem Aufwand - ansatzweise einen Nutzen bringen würde, beziehungsweise umgesetzt werden könnte.

Der Antrag Variante Anpassung Strassenoberfläche wird abgelehnt.

Variante Lifteinbau an der hinteren Rückwand des P+Rail Parkhauses Mögliche Anpassung

  • 1.    An der hinteren P+Rail Rückwand bestünde die Möglichkeit einen Lift einzubauen, welcher die Höhendifferenz ab dem unteren P+Rail Parkdeck bis hoch zur oberen Tiergartenstrasse überwinden würde.
  • 2.    Der Zugang würde im unteren P+Rail Parkdeck ab der Oristalstrasse mittels einer Fussverkehrsführung bis zum Lift geführt.

 

Mögliche bauliche Umsetzung

  • Die Fussverkehrsführung würde mittels einer Markierung erfolgen, wie es in Parkhäusern von Einkaufszentren der Fall ist. Weiter wäre die Beleuchtung zu prüfen, welche allenfalls in der Helligkeit anzupassen ist.
  • Ein Lifteinbau an der hinteren Rückwand wäre möglich, dafür wären aber statische Verstärkungsmassnahmen notwendig, bevor eine Deckendurchdringung durch die bestehenden Stahl-Betonverbunddecke hergerichtet werden könnte.
  • Auf dem Niveau der oberen Tiergartenstrassen wäre ein Aufschneiden der bestehenden Betonbrüstung notwendig. Der dortige Ausstieg aus dem Lift wäre Sicherheitstechnisch noch zu prüfen und genauer auszuarbeiten.

 

Kostenschätzung:

Die Investitionskosten werden auf rund CHF 325'000.- (exkl. MWST) geschätzt. Zudem wären die Unterhaltskosten über ca. 20 Jahre von rund CHF 200'000.- (exkl. MWST) aufzurechnen. Weiter würde zudem ein Liftersatz nach ca. 20 Jahren anstehen.

 

Verhältnismässigkeit:

Gegenüber der Strassenanpassung wären die Gesamtkosten höher. Zudem dürfte nur ein geringer Teil der Passantinnen und Passanten den Lift nutzen. Das Risiko von Vandalismus, Verunreinigung oder Betriebsausfällen wäre wie bei allen öffentlich zugänglichen Liften höher, was die Unterhaltskosten entsprechend erhöht und sich auch auf die Gesamtkosten niederschlägt.

Der Antrag Variante Lift an hinterer P+Rail Rückwand wird abgelehnt.

ANTRAG 2 

Rückversetzung der vorgesehenen «Markierung, Wartelinie» bei den beiden Ausfahrten aus dem Parkhaus auf die Fassadenflucht (untere Ausfahrt) bzw. auf die Mauerflucht (obere Ausfahrt)

 

Stellungnahme SBB

 

Herleitung:

Zur damaligen, im 2019 verfügten Projektauflage, weist der heute bestehende Bauzustand keine Abweichungen auf. Zudem wird im Projektänderungsdossier Index J dazu keine Änderung eingereicht.

Die nochmalige Prüfung durch den Verkehrssicherheitsexperten der Fa. Swisstraffic bestätigt die heutige Ist-Situation vor Ort

 

Mailauszug vom 5. September 2025 (Fa. Swisstraffic AG):

Im Fall des P+R kann aufgrund der Anzahl Parkplätze (> 40) von einem Anschlussknoten ausgegangen werden und nicht von einer Grundstückszufahrt (vgl. Norm VSS-40050). Damit gelten die üblichen Vorgaben für Knoten. Die Vortrittsregelung «Kein Vortritt» gilt lediglich gegenüber Fahrzeugen (Art. 36 Abs. 2 SSV: «Das Signal «Kein Vortritt» (3.02) verpflichtet den Führer, den Fahrzeugen auf der Strasse, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren. Für die das Signal ergänzende Wartelinie (6.13) gilt Artikel 75 Absätze 3-5.» Art. 75 Abs. 3 SSV besagt

«Die Wartelinie (Reihe weisser Dreiecke quer zur Fahrbahn; 6.13) zeigt an, wo die Fahrzeuge beim Signal «Kein Vortritt» (3.02) gegebenenfalls halten müssen, um den Vortritt zu gewähren (Art. 36 Abs. 2). Der vorderste Teil des Fahrzeuges darf die Wartelinie nicht überragen.» Da der Vortritt lediglich gegenüber Fahrzeugen gilt, muss die Linie gemäss Gesetzesverordnung also in der Flucht des Trottoirs angeordnet sein, nicht in der Flucht vom Parkhaus. Dies steht nicht im Widerspruch, denn die Vorsicht muss man überall walten lassen, egal ob Vortritt oder nicht.

 

Telefonat und Mailauszug vom 12. Dezember 2025 (Fa. Swisstraffic AG):

Wie bereits früher erwähnt, gilt die Vortrittsregelung „Kein Vortritt" lediglich gegenüber Fahrzeugen, nicht gegenüber dem Fussverkehr (Schweizerische Signalisationsverordnung SSV, art. 36, Abs. 2). Auch die Position ist gesetzlich geregelt (Art. 75, Abs. 3-5 SSV, vgl. frühere Mail vom 05.09.25). Zudem ist in der VSS-Norm zu den Anwendungsbeispielen von Markierungen auf Haupt- und Nebenstrassen (VSS-40862) die Wartelinie bei unterbrochenem Trottoir immer am Strassenrand gezeichnet (Abb. 1 zu Antrag 2).

Eine Rückversetzung der Wartelinie würde eine falsche Sicherheit geben. Zudem wurde mit der Öffnung der Mauer nach oben die Sicht erheblich verbessert, damit die Fahrzeuglenkenden ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen können und mit entsprechender Vorsicht zur Wartelinie vorfahren.

Haltung SBB:

Aufgrund der obigen Herleitung und der Rückmeldung des Verkehrssicherheitsexerten, wird an der damaligen Verfügung festgehalten. Das Trottoir bleibt unterbrochen, und der der Haltebalken (weisse Dreiecke) soll wie im Projektänderungsdossier Index J auf der Flucht vom Strassenrand / Trottoir zu liegen kommen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Freundliche Grüsse

Andreas Stefan Jäger Teamleiter 

Rolf Schwarb Projektleiter