Medienmitteilung vom 15.06.2026

des Initiativkomitees für eine verbesserte Sichternstrasse

Das Initiativkomitee hat sich für eine verbesserte Sichternstrasse eingesetzt, die in erster Linie oder fast ausschliesslich das Sichternquartier betrifft. 

 

Das Komitee war sich dem Verhältnis der Bevölkerungsanteile im Sichternquartier im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung sehr wohl bewusst. Das Abstimmungsresultat von fast 40 % Ja-Stimmen  zeigt nun, dass die Initiative im Verhältnis zur Einwohnerzahl des Sichternquartiers zwar übertroffen wurde, leider aber nicht ausreichte, um die Abstimmung zu gewinnen. 

 

Das Abstimmungsergebnis lässt jedoch darauf schliessen, dass die Anliegen des Initiativkomitees berechtigt waren. Abgeschreckt wurden die Stimmberechtigten der klammen Gemeinde Liestal wohl hauptsächlich durch die CHF 300'000.-, welche die Gegnerschaft anführten. Dies, obwohl das Komitee ausgewiesen hatte, dass die Summe deutlich tiefer sein werde. 

 

Äusserst fraglich ist, ob die Stimmbevölkerung eine ausgewogene Informationen durch das Abstimmungsbüchlein der Stadt erhalten hat. Diese Schrift war einseitig verfasst und erlaubte den Argumenten der Befürworterinnen und Befürwortern deutlich weniger Raum als den Argumenten der Stadt. Dies verbunden mit der Vorschrift, dass - nicht wie der Beitrag der Stadt, der Grafiken enthalten darf – keine erklärenden Bilder oder Grafiken gezeigt werden dürfen. 

 

Wir hoffen auf eine spätere Einkehr der Behörden, da sich jeden Morgen, wenn die Schülerinnen und Schüler in Massen über die Kreuzung gehen, der Engpass bergwärts chaotische Zustände erzeugt und der fehlende Fussgängerstreifen die Sicherheit nicht gewährleisten kann. Eine für alle unerfreuliche Situation.  

 

Und schliesslich mutet der Beitrag im «Liestal aktuell» vor drei Tagen schon fast zynisch an, der auf einem grossen Bild Kinder zeigt, die sicher über einen Fussgängerstreifen gehen. Im Bericht wird darauf hingewiesen, wie wichtig klare Zeichen sind. Dies im Gegensatz zu den grossen Punkten, die aktuell über Strasse und Trottoir an der Sichternstrasse verteilt sind und die die Kinder eher dazu verleiten, darin ein lustiges Hüpfspiel zu entdecken.  

   

Das Initiativkomitee «Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof»

 

Aktuariat: 

p.A.: Dr. Thomas Baltzer
Poststrasse 13 / 4410 Liestal
Tel: +41 79 356 38 30

E-Mail: [email protected] 

Offener Brief an den Stadtrat Liestal 

Sehr geehrte Damen und Herren vom Stadtrat

 Tendenziöses Abstimmungsbüchlein

Das Abstimmungsbüchlein zur Liestaler Abstimmung vom 14. Juni über die Initiative «verbesserte Sichternstrasse» vom 14. Juni ist tendenziös: Es präsentiert sich als Propagandablatt des Stadtrats gegen die Initiative. Dies auf Kosten einer ausgewogenen Information der Bevölkerung.

 

Bei nationalen Abstimmungsvorlagen werden zuvorderst beide Sichtweisen in Kurzform dargestellt. Anders als in den nationalen Unterlagen wird im Stadtratsbüchein auf 12 von 14 Seiten nur die Sicht der Stadt - vielfach wiederholend - dargestellt. Nur der Stadt ist es erlaubt, Bilder oder Grafiken zu zeigen, nicht aber der Initiative. Und auf der gesamten Rückseite steht nur das Nein der Stadt: Wird die Bevölkerung damit ausgewogen informiert? 

 

Die Stadt behauptet, die Sicherheit solle mit der Einführung von Tempo 20 erhöht werden. Tatsache ist das Gegenteil: Fussgängerinnen und Fussgänger, insbesondere Kleinkinder, sowie fahrender Verkehr sind mangels klarer Trennung der Verkehrswege zu Stosszeiten chaotischen Situationen ausgesetzt. Die eindeutig verkehrsorientierte Sichternstrasse ist mit Tempo 20 nicht sicherer und leiser. Dies darum nicht, weil die Stopp-/Start-Manöver in der Begegnungszone deutlich mehr Unsicherheit und Lärm verursachen als die ruhige Fahrt mit Tempo 30. Zudem bedeutet ein Fussgängerstreifen das strikte Signal für Tempo 0 km/Std. Und mit Tempo 0 km/Std. ist der Bremsweg 0 Meter! Dies ist Sicherheit.

 

Die Stadt behauptet, der Rückbau belaufe sich auf CHF 300'000. Für die Gültigkeit der Initiative ist dieser finanzielle Rahmen jedoch Vorschrift. Das Initiativkomitee hat der einwohnerrätlichen Bau- und Planungskommission (BPK) konkrete Rückbaupläne als Gegenvorschlag vorgelegt, die für einen Bruchteil dieses Betrags zu realisieren gewesen wären. Darauf eingetreten ist die BPK nicht (sic).

 

Das Initiativkomitee verurteilt dieses undemokratische, manipulative Vorgehen des Stadtrats aufs Schärfste und hofft, dass die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen diesen billigen Trick durchschauen.

   

Das Initiativkomitee «Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof»

 

Aktuariat:
p.A.: Dr. Thomas Baltzer
Poststrasse 13 / 4410 Liestal
Tel: +41 79 356 38 30

E-Mail: [email protected] 

Der Wahlkampf  

"Für eine verbesserte  Sichternstrasse beim Bahnhof" 

ist gestartet

Flyers können ab sofort beim Aktuariat bestellt werden

Sicherheit geht vor!                                  Kosten im Blick 

Bunte Punkte auf der Strasse schaffen Verwirrung und keine Sicherheit. 

Viele Auto- und Velofahrende wissen deshalb nicht, dass Fussgänger überall Vortritt haben. 

Nur der geforderte Fussgängerstreifen sichert einen gefahrlosen Übergang über die Wiedenhubstrasse - insbesondere für die Schul- und Kindergartenkinder auf dem Schulweg. Die Strassenverengung oben ist zu eng: Autos weichen auf den Fussgängerbereich rechts aus - akute Gefahr für alle. Obere Pforte verbreitern - Platz ist vorhanden.


Solidarität im Quartier
Ohne Solidarität unter den Quartierten ist es zu einfach, Petitionen und Initiativen einzelner Quartiere zu ignorieren. Diese sind immer in der Stimmenminderheit. Ein Ja ist ein Ja zur gegenseitigen Unterstützung aller Quartiere.
 

 Ja, 300'000 Franken sind viel. Dieser Betrag war aber für das Erstellen
der „nichtformulierten Initiative"
gesetzlich vorgegeben - sonst wäre sie als ungültig erklärt worden. 


Die tatsächlichen Baukosten liegen deutlich tiefer. Das lnitiativkomitee hat der Bau- und Planungskommission (BPK) eine Kosten­berechnung vorgelegt. 

Auf die wurde aber nicht eingetreten. 


Darum: JA zur Initiative
,,Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof"


Initiativkomitee „Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof" p.A. / Poststrasse 13, 4410 Liestal 

Offener Brief an den Stadtpräsidenten von Liestal 

Bitte zukünftig korrekt und fair

📌 Anlass

Am 14. Juni 2026 stimmen die Liestaler Stimmberechtigten über die Initiative

«Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof» ab

Der Stadtpräsident äusserte sich dazu am 12. Februar 2026 im amtlichen Publikationsorgan «Liestal Aktuell» und empfahl – mit Verweis auf den Einwohnerrat – die Initiative zur Ablehnung.

❗ Hauptkritik des Initiativkomitees

Das Initiativkomitee wirft dem Stadtpräsidenten drei Punkte vor:

 

1️⃣ Unzulässige Stellungnahme

  • Als Mitglied der Exekutive solle er sich inhaltlich nur im offiziellen Abstimmungsbüchlein äussern.
  • Die vorzeitige kommentierende Stellungnahme im „Liestal aktuell“ sei daher unstatthaft.

2️⃣ Falsche Darstellung der Initiative

  • Der Stadtpräsident behaupte, die Initiative verlange die Umwandlung von einer 20er- in eine 30er-Zone.
  • Laut Komitee sei das nicht korrekt.
  • Zentrale Forderung sei insbesondere ein Fussgängerstreifen zur Erhöhung der Sicherheit.

3️⃣ Tendenziöse Interpretation

  • Die Aussage, dass eine Tempoerhöhung die Sicherheit erhöhen solle, sei eine Fehlinterpretation.
  • Das Komitee sieht darin eine politische Einflussnahme auf den Meinungsbildungsprozess der Stimmberechtigten.


📝 Forderung des Komitees

  • Der Stadtpräsident solle sich künftig nur im offiziellen Abstimmungsbüchlein äussern.
  • Die Erläuterungen sollen korrekt und fair erfolgen – analog zu kantonalen oder bundesrätlichen Abstimmungserläuterungen.


Unterzeichnet von:


Initiativkomitee «Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof»

Mit freundlichen Grüssen
Initiativkomitee «Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof»

Dr. K. Bitterli, Präsident                                 Dr. Th. Baltzer, Aktuar

Allen Einwohnerrätinnen und -räten wurde der untenstehende Gegenvorschlag zugestellt.

Sehr geehrte Mitglieder des Einwohnerrats

 

Vorab möchten wir uns bei der Bau- und Planungskommission bedanken, dass sie uns am 17. November zu unserer Initiative «Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof Liestal» angehört hat. Das Initiativkomitee (= Vorstand des Vereins liestal.orientiert) war vertreten durch Yannick Spinnler und den Unterzeichnenden.

 

Als allgemeine Stimmung in der BPK meinten wir wahrzunehmen, dass überwiegend Vorbehalte gegen die Initiative bestehen. Zudem wurden wir gefragt, warum wir nicht einen Gegenvorschlag zur Initiative eingebracht haben. Obwohl dies eigentlich nicht die Rolle der Initianten ist, unterbreiten wir hier trotzdem den Entwurf eines Gegenvorschlags. Dies insbesondere darum, weil die Besorgnis der 525 Liestaler Stimmberechtigen, die die Initiative unterschrieben haben, zumindest in Form eines Gegenvorschlags respektiert werden sollte.

 

Das Grundanliegen unserer Initiative ist, die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger zu verbessern, insbesondere diejenige der Kinder. Daher ist ein Fussgängerstreifen, ein erhöhtes Trottoir sowie die Verbreiterung der oberen Eingangspforte notwendig (die untere kann bleiben).

 

  • Ein Fussgängerstreifen schafft für alle (!) Verkehrsbeteiligten die gebotene Klarheit, dass hier Fussgängervortritt herrscht. Aufgemalte Punkte sind kein allgemeinverständliches Signal, das zu einer unmittelbaren Reaktion führt.

  

  • Ein erhöhtes Trottoir bringt mehr Sicherheit, dass bergwärts fahrende Fahrzeuge bei Gegenverkehr nicht auf das jetzige Fussgängerband ausweichen.

 

  • Eine Verbreiterung der oberen Pforte stellt schliesslich sicher, dass dort Fahrzeuge ohne Gefährdung der seitlich gehenden Fussgänger kreuzen können. Dies weil auch ein erhöhtes Trottoir für Lastwagen, die den talwärts fahrenden Fahrzeugen auf der Gegenfahrbahn ausweichen, kein genügendes Hindernis darstellt. Die Sichtverhältnisse sind hier wegen der Mauer deutlich schlechter als bei der unteren Pforte.

 

  • Insbesondere diese täglich mehrmals vorkommenden Gefahrensituationen werden von denjenigen unterschätzt, die sie nicht schon unzählige Male erlebt haben. Der tägliche Arbeitsweg von nur einem Mitglied des Einwohnerrats führt hier vorbei. Doch hier Wohnende sind in einem Jahr rund 250 x 4 = 1000-mal vorbeigefahren, andere vielleicht nur 300-mal, aber nicht nur einzelne Male mit besonderem Fokus.

 

Gemäss unseren Schätzungen belaufen sich die Kosten für die baulichen Massnahmen auf CHF 140’000.- (vgl. separate Zusammenstellung). Da dieser Betrag unter CHF 300'000 liegt, wird der Gegenvorschlag zu einem indirekten. Wenn der Einwohnerrat diesen Gegenvorschlag beschliesst, könnte die Initiative zurückgezogen werden. Ein entsprechender Einwohnerratsbeschluss könnte wie folgt lauten:

 

«Es wird ein Kredit von CHF 140’000.- beschlossen für die Erstellung eines erhöhten Trottoirs entlang der Sichterstrasse im Bereich des kleinen Parks sowie für die Verbreiterung der oberen Pforte auf der Sichternstrasse, und der Stadtrat wird postulatsmässig ersucht, für die Anbringung eines Fussgängerstreifens über die Wiedenhubstrasse im Bereich der Einmündung in die Sichterstrasse zu sorgen. Dieser Beschluss tritt nur dann in Kraft, wenn die Initiative «Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof Liestal» zurückgezogen wird.»
Wir bitten Sie, den Gegenvorschlag zu beschliessen und danken Ihnen.

Freundliche Grüsse


Kurt Bitterli, Präsident

Tel: 079 / 153 17 65

 

Anhang:

-       Kostenschätzung (Umwandlung der Begegnungszone Sichternstrasse)

Kostenschätzung für die Umwandlung der Begegnungszone Sichternstrasse

Mit «Klicken» auf den Button kann die Kostenschätzung im Detail heruntergeladen und eingesehen werden.

Unsere Mitteilung zur geplanten "Schwellensanierung" 

Sehr geehrter Stadtrat

Sehr geehrte Damen und Herren Einwohnerätinnen und Einwohnerräte

 

In der heutigen Publikation „Neuigkeiten aus Liestal“ (Liestal via Drittsysteme) haben Sie informiert, dass am 07. und 08. Oktober 2025 die Schwelle bei der bergseitigen Einfahrt in die Begegnungszone Sichtern abgeflacht wird.

 

Damit durch diese Sofortmassnahmen der Stadt Liestal keine Nachteile im Zusammenhang mit der hängigen Initiative «Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof Liestal» entstehen, erachten wir es als zielführend, wenn folgende Punkte beachtet werden:

 

  1. Die neue Schwelle soll mindestens mit 10 bis 12 Reihen 10er Pflastersteinen ausgeführt werden. Wie die Schwelle in der Seestrasse, die sich bewährt hat.
  2. Die seitlichen Abschlüsse der neuen Rampe sollen konstruktiv so ausgestaltet werden, dass die bestehende seitliche Verengung (Signalisation und Baumrabatte) beim Eingang in die Begegnungszone später ohne Einschränkung demontiert, respektive zurück gebaut werden kann - falls die Bau- und Planungskommission (BPK) einen entsprechenden Vorschlag macht und dieser zur Abstimmung kommt.

 

Wir danken für die Kenntnisnahme sowie für die allfällige Umsetzung der oben erwähnten Anliegen und verbleiben

 

mit freundlichen Grüssen

 |  Kurt Bitterli, Präsident Tel: 079 / 153 17 65 |  Thomas Baltzer, Aktuar Tel: 079 / 356 38 30

Liestal, 29.09.2025

Auszug aus dem Beschlussprotokoll von der ER-Sitzung vom 24.09.2025

  • 6. Gemeindeinitiative «Sichternstrasse» – Vorlage Stadtrat (Nr. 2025-61) Die stadträtliche Vorlage betreffend der nichtformulierten Gemeindeinitiative «Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof» wird mit 29 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen an die Bau- und Planungskommission (BPK) zur Vorberatung überwiesen.

Unsere Stellungnahme zur Vorlage des Stadtrates an den Einwohnerrat zur Nichtformulierten Initiative «Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof» 

Sehr geehrte Damen und Herren Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte

 

Für Ihre nächste Sitzung ist die Behandlung der Vorlage 2025-61, Nichtformulierte Volksinitiative «Für eine verbesserte Sichternstrasse», vorgesehen. Diese ist mit 525 gültigen Unterschriften eingereicht worden.

Bitte erlauben Sie, dass wir Ihnen drei wichtige Aspekte der Initiative näher bringen.


 A.  Verfahren bei Ablehnung oder Gutheissung der Initiative

Der Stadtrat beantragt Ihnen, die Initiative abzulehnen.

Falls Sie die Initiative ablehnen, muss zwingend eine Volksabstimmung über die Initiative durchgeführt werden. Wird die Initiative an der Urne angenommen, muss der Stadtrat dem Einwohnerrat eine Vorlage unterbreiten. Diese enthält einen Beschlusses-Entwurf, der den Inhalt der nichtformulierten Initiative konkret umsetzt. Der Einwohnerrat ist sodann gesetzlich verpflichtet, den konkreten Umsetzungs-Beschluss so zu fassen und damit den Volkswillen zu respektieren.

 

Falls Sie die Initiative gutheissen, findet keine Volksabstimmung statt. Der Stadtrat muss dann dem Einwohnerrat wiederum eine Vorlage unterbreiten. Diese enthält einen Beschlusses-Entwurf, der den Inhalt der nichtformulierten Initiative konkret umsetzt und damit den Willen des Einwohnerrats respektiert.


 B.  Gegenvorschläge zur Initiative

Der Stadtrat unterbreitet Ihnen keinen Gegenvorschlag zur Initiative.

Der Einwohnerrat kann einen Gegenvorschlag beschliessen, nachdem er eine seiner Kommissionen mit dessen Ausarbeitung - oder er per Rückweisung an den Stadtrat diesen mit der Ausarbeitung - beauftragt hat.

Ein Gegenvorschlag kann ein direkter oder ein indirekter sein.

Der direkte Gegenvorschlag umfasst im vorliegenden Fall einen Baukredit von CHF 300'000 oder mehr. Dieser ist damit referendumsfähig und steht rechtlich auf der gleichen Stufe wie die Initiative. Die folgende Volksabstimmung ist sodann eine sog. Variantenabstimmung mit Stichfrage. Keine obligatorische Volksabstimmung findet statt, wenn die Initiative zurückgezogen wird. 

 

Der indirekte Gegenvorschlag umfasst einen Baukredit von weniger als CHF 300'000, der damit nicht referendumsfähig ist und damit unterhalb der Stufe der Initiative ist. Er tritt dann in Kraft, wenn in der Volksabstimmung die Initiative abgelehnt oder diese vorher zurückgezogen wird.


 C.  Begründungen zur Gutheissung der Initiative

Wir gestatten uns, Ihnen zu empfehlen, die Initiative zwecks Verbesserung der Sicherheit gutzuheissen. Die Ablehnungs-Begründungen in der Stadtrats-Vorlage vermögen nicht zu überzeugen:
 

1. Die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden wurde durch die Begegnungszone nicht erhöht. Im Gegenteil: Bei der oberen Schwelle ist eine Velofahrerin gestürzt. In einem anderen Fall wurde ein Velorad stark beschädigt. Bei der Einmündung Munzachstrasse-Wiedenhubstrasse ist es zu einem Touchieren von zwei Personenwagen gekommen. Die Aussage, dass sich die Sicherheit im jetzigen Zustand verbessert habe, ist unbelegt, denn aus der Zeit des vorherigen Verkehrsregimes existiert keine Unfallstatistik. 

Der frühere Zustand war nie umstritten oder gar als gefährlich bekannt. Er war sicher, weil alle Verkehrsteilnehmenden sich in ihren eigenen Spuren bewegten und keine Ausweichbewegungen, die durch den aktuellen Zustand künstlich geschaffen werden, nötig wurden. Insbesondere ortsfremde, bergwärts fahrende Autofahrerinnen und Autofahrer sind überrascht, wenn sie korrekt um die Linkskurve biegen und ihnen von oben unverhofft ein Auto auf der Gegenfahrbahn entgegenkommt: worauf sie auf das rechtsliegende Fussgängerband ausweichen (unzählige Mal beobachtet). Ohne die obere Verengung bliebe das talwärts fahrende Fahrzeug in der eigenen Spur.

 

2. Die Begegnungszone «Sichternstrasse» überzeugt nicht. Die Fussgängerströme verlaufen nur von der Fussgängerunterführung her Richtung Sichtern und umgekehrt. Fuss- und fahrender Verkehr bewegen sich parallel. Die einzige Kreuzung liegt auf der einmündenden Wiedenhubstrasse; dort, wo die Initiative wieder einen Fussgängerstreifen fordert, insbesondere für die Kinder und unsichere Fussgängerinnen und Fussgänger. – Gegebene kreuz-und-quer-Begegnungen sind jedoch das Wesensmerkmal einer Begegnungszone: Voraussetzung sind Flächen, auf denen sich Zufussgehende und fahrender Verkehr (Autos, Mofas, Velos) überhaupt begegnen können (vgl. die sachgerechte Begegnungszone im Bereich Bahnhof-Palazzo). Diese Art Begegnungen sind auf der Sichternkreuzung jedoch nicht gegeben (siehe unten angehängten Plan mit den Fussgängerbewegungen).

 

3. Die Sicherheit für die (jüngsten und unsicheren) Zufussgehenden beim Überqueren der Wiedenhubstrasse kann nur durch einen ordnungsgemässen Fussgängerstreifen gewährleistet werden. Nur mit einem Fussgängerstreifen werden rechtlich eindeutige Vortrittsverhältnisse geschaffen, andere, vorgeschlagene «Strassenmalereien» verunsichern und verwirren nur.

4. Das Fussgängerband vor der oberen Schwelle gefährdet die Zufussgehenden, es ist zu schmal. Zusätzlich weichen bergwärts fahrende PWs und LKWs oft auf den Bereich der Zufussgehenden aus und verdrängen und gefährden diese.

 

5. Der einzige Punkt, der gemäss Stadtrat tatsächlich verbessert werden soll, ist die Absenkung der Schwelle bei der oberen Verengung. Diese Massnahme begrüssen wir.    

Wir bitten Sie, unsere Ausführungen zu bedenken und der Initiative oder gegebenenfalls einem sinngemässen, direkten oder indirekten Gegenvorschlag zuzustimmen. Besten Dank.

 

Freundliche Grüsse

 |  Kurt Bitterli, Präsident Tel: 079 / 153 17 65 |  Thomas Baltzer, Aktuar Tel: 079 / 356 38 30


Mitteilung an den Stadtrat und den Einwohnerrat

 «Neuer Teil der Tiergartenstrasse»  

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte 

Sehr geehrte Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte 

 

Den angehängten Brief haben wir am Samstag an das BAV geschickt, da wir nun wieder seit mehr als drei Monaten auf eine Antwort zu unserer Aufsichtsbeschwerde warten. 

 

Am 20.08.2025 wird der Liestaler Einwohnerrat den Baukredit (Vorlage 2022-86b) für eine Schein-Sanierung der heute kaum gebrauchstauglichen und gefährlichen Tiergartenstrasse entweder annehmen (Antrag SR) oder ablehnen (Antrag BPK). 

 

Wenn die untaugliche Sanierung mit Fussgängerrampe, wie vom Stadtrat (SR) vorgeschlagen, realisiert wird, entstünde im Zusammenhang mit dem Vierspurausbau in Liestal ein weiterer Baupfusch. Bei einer Ablehnung des Baukredits (Vorschlag BPK) würde vermutlich das Geschäft abgeschrieben und die Baumängel blieben weiterhin bestehen. 

 

Die einzig gute Lösung ist die Rückweisung der Vorlage an den SR mit dem Auftrag, die von vielen Anwohnern im Tiergarten- und Sichternquartier favorisierte Variante «Rampe als interne Erschliessung für PW’s sowie mit einer kleineren und einheitlichen Steigung der Tiergartenstrasse» auszuarbeiten. Parkplätze für Behinderte werden dann im EG angeordnet, was einen behindertengerechten Zugang zu den Gleisen möglich macht. Ein Lift ist also nicht erforderlich. 

 

Wir danken im Voraus für die Prüfung unseres Vorschlags und wir bitten Sie höflich, diesen an der ER-Sitzung vom 20. 08. 25 zu berücksichtigen. 

 

Mit freundlichen Grüssen 

 

 |  Kurt Bitterli, Präsident Tel: 079 / 153 17 65 |  Thomas Baltzer, Aktuar Tel: 079 / 356 38 30

Mitteilung an die Mitglieder des Einwohnerrates und des Stadtrates (23.05.2025)

Sehr geehrte Mitglieder des Einwohnerrats Liestal

 

Abermals gestatten wir uns, an Sie betreffend der Vorlage 2022-86a (Tiergartenstrasse – Motion «Neuer Teil der Tiergartenstrasse – bauliche Entschärfung der Gefährlichkeit notwendig») zu gelangen, da der Bericht Ihrer Bau- und Planungskommission zur Vorlage noch nicht vorliegt.

 

Wie in unserem Mail an Sie vom 19. März 2025 (18:20) dargelegt und begründet, favorisieren wir nach wie vor die Verlegung der Autorampe für’s Parkhaus-Obergeschoss ins Innere des Parkhauses, den Verzicht auf die Parkhaus-Ein- und -Ausfahrt in die Mitte der Tiergartenstrasse und damit die durchgehende, lineare Abflachung der Tiergartenstrasse. Diese Massnahmen entsprechen in etwa der Variante 5 der Vorlage, allerdings ohne Lift im Parkhaus-Innern (gehbehinderte Personen können im Erdgeschoss parkieren).

 

Der Stadtrat beantragt Ihnen, die Variante 1 zu beschliessen. Diese Variante unterbreitet er Ihnen technisch detailiert und kostenmässig quantifiziert. Die übrigen Varianten sind technisch im Entwurfsstadium und tragen kein Preisschild. Auf dieser Grundlage ist es dem Einwohnerrat nicht möglich, eine der übrigen sechs unterbreiteten Varianten materiell zu beschliessen, da insbesondere der dazu notwendige Kredit nicht bekannt ist. Bei der Bevorzugung einer anderen Variante verbliebe ihm lediglich eine Rückweisung der Vorlage an den Stadtrat zur Konkretisierung der bevorzugten Variante.

 

Im Zusammenhang mit der erwähnten Rückweisung teilen wir Ihnen mit, dass wir beim Bundesamt für Verkehr (BAV) am 2. Mai 2025 Anzeige gegen die SBB eingereicht haben. Wir beanzeigen, dass die bauliche Ausführung der Tiergartenstrasse nicht den vom BAV genehmigten Plänen entspricht. Dass dies der Fall ist, wird in der Vorlage 2022-86a auf Seite 6 zweiter Absatz wie folgt ausgeführt:

 

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit der SBB AG stellte die Stadt Liestal fest, dass die Ausführungspläne vom Auflageprojekt vom 31. Mai 2017 (Plangenehmigungsgesuch der SBB AG) abweichen. Im Zuge der Realisierung wurde die Ein-/Ausfahrt der oberen P+R-Ebene auf ca. 6.80 m mit einem Längsgefälle von 0% verbreitert. Dabei handelt es sich um eine Veränderung von ca. 1.70 m gegenüber der Plangenehmigung (Breite 5.10 m, Längsgefälle 2%). Die neue Strasse wurde im unteren Abschnitt mit einer Neigung von 16.80% (Auflageprojekt 12.92%) sowie im oberen Abschnitt mit 16.92% (Auflageprojekt15.75%) erstellt. … 

 

Das BAV hat uns daraufhin mitgeteilt, dass es bereits Kenntnis davon erhalten hat, dass das Längsgefälle der neuen Tiergartenstrasse, offenbar zur Optimierung des Quergefälles bei der oberen Ein-/Ausfahrt des Parkhauses, nicht gemäss den vom BAV genehmigten Plänen ausgeführt worden ist. Das sei freilich unschön, und es, das BAV werde unter Einbezug der Stadt Liestal und der SBB prüfen, wie darauf zu reagieren sei.

 

Aufgrund der Stellungnahme des BAV wäre es der Sache dienend, die Vorlage 2022-86a an den Stadtrat zurückzuweisen. Sachdienlich deshalb, weil der Stadtrat sodann auf der Basis der neuesten Entwicklungen dem Einwohnerrat eine neue, angepasste Vorlage zur besagten Motion unterbreiten könnte. 

 

Wir bitten Sie, unsere Überlegungen in Bedacht zu nehmen, und gestatten uns vorzuschlagen, die Vorlage an den Stadtrat zurückzuweisen. Besten Dank.

 

Mit freundlichen Grüssen


Dr. Kurt Bitterli, Präsident | Dr. Thomas Baltzer, Aktuar

 

Kopie: Stadtrat Liestal

Anzeige beim BAV am 02.05.2025

betreffend nicht plangemässer Realisierung der neuen Tiergartenstrasse in Liestal durch die SBB, sowie betreffend pendenter Mutationen der Parzellen Nrn. 887, 890, 2378 und 5527 GB Liestal 

Sehr geehrte Frau Franziska Sarott, sehr geehrter Herr Peter Mayer

Ich bin Vorstandsmitglied des Vereins liestal.orientiert und vertrete diesen. Als Verein sind wir darüber orientiert, dass Sie, Herr Mayer am 12. Mai 2025 mittags einen Augenschein an der Tiergartenstrassein Liestal im Beisein weiterer Personen durchführen werden. Aufgrund der nachstehenden Anzeige-Begründungen nehme ich gerne am erwähnten Augenschein ebenfalls teil. Dies entspricht einem grossen Wunsch der anliegenden Bevölkerung.

Im Zusammenhang mit der neu erstellten Tiergartenstrasse beanzeigen wir Ihnen,

  • dass die SBB die Tiergartenstrasse nicht gemäss den von Ihrer Behörde genehmigten Pläne ausgeführt hat, und
  • dass die notwendigen Mutationen der titelerwähnten Parzellen immer noch nicht vorgenommen worden sind.


Die nicht plankonforme Ausführung der Tiergartenstrasse belegen wir mit einem Textauszug aus der Vorlage des Stadtrats Liestal an den Einwohnerrat Liestal vom 24. September 2024 betreffend der Motion «Neuer Teil der Tiergartenstrasse – bauliche Entschärfung der Gefährlichkeit notwendig» (2022-86a).


Der erwähnte Textauszug lautet wie folgt (S. 6):

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit der SBB AG stellte die Stadt Liestal fest, dass die Ausführungspläne vom Auflageprojekt vom 31. Mai 2017 (Plangenehmigungsgesuch der SBB AG) abweichen. Im Zuge der Realisierung wurde die Ein-/Ausfahrt der oberen P+R-Ebene auf ca. 6.80 m mit einem Längsgefälle von 0% verbreitert. Dabei handelt es sich um eine Veränderung von ca. 1.70 m gegenüber der Plangenehmigung (Breite 5.10 m, Längsgefälle 2%). Die neue Strasse wurde im unteren Abschnitt mit einer Neigung von 16.80% (Auflageprojekt 12.92%) sowie im oberen Abschnitt mit 16.92% (Auflageprojekt15.75%) erstellt. Auf dieser Basis einigte sich die Stadt Liestal mit der SBB AG auf einen einmaligen Investitionsbeitrag in der Höhe von CHF 165'000.--. Zusätzlich trägt die SBB AG die ihr entfallenden Ohnehin-Kosten für die Erstellung eines Erschliessungswegs über die Autoeinstellhalle Oristalstrasse 10a sowie für die Wiederherstellung eines Blumenrasens.

Die immer noch nicht vorgenommen Parzellenmutationen belegen wir mit einem aktuellen Auszug vom 30.04.2025 aus dem Grundbuchplan (geoview.bl.ch).

Die gemeindeeigene, alte Tiergartenstrasse verläuft rechtlich immer noch durch das SBB-Parkhaus, wohingegen das SBB-Grundeigentum des Parkhauses sich rechtlich über die jetzige, öffentliche Tiergartenstrasse erstreckt. Im Falle einer Grundeigentümerhaftungsfrage ist dies ein unhaltbarer Zustand.


Aufgrund unserer Anzeige nehmen wir an, dass Ihre Behörde nun von Amtes wegen tätig wird und rechtmässige sowie ordnungsgemässe Zustände herstellen lässt. Als Anzeigerin haben wir keine Parteirechte, doch ist uns aufgrund zumindest basellandschaftlichen Rechts innert angemessener Frist Auskunft über die Erledigung unserer Anzeige zu geben (§ 10 Abs. 1 Satz 2 BL-KV, SGS 100; § 43 Abs. 2 BL-VwVG, SGS 175).

Mit der Bitte um Ihre Mühewalt sowie mit freundlichen Grüssen
Verein liestal.orientiert
RA Daniel Schwörer, Vorstandsmitglied

Info liestal.orientiert #1 

 | Einleitung  
Der Vorstand trifft sich ein- bis zweimal pro Monat, um die brennendsten Fragen, die die Einwohnerinnen und Einwohner von Liestal bewegen, zu diskutieren und Beschlüsse und Anordnungen von den Behörden kritisch zu hinterfragen. In letzter Zeit haben sich einige Themen herauskristallisiert, die in der Bevölkerung zu intensiven Diskussionen geführt haben. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, die Mitglieder, die Sympathisantinnen und Sympathisanten regelmässig mit Informationen zu bedienen und sie über unsere Arbeit auf dem Laufenden zu halten.

 | «Begegnungszone» Sichternstrasse
Grossen Unmut haben die baulichen Massnahmen mit Verengungen und Schwellen auf der unteren Sichternstrasse, im Bereich des Bahnhofs, verursacht. Eine Petition, von über 500 Bewohnerinnen und Bewohnern unterzeichnet, die eine Verbesserung der Situation postulierte, wurde von den Behörden weder beachtet noch wurde darauf eingegangen. Die Fussgängerregelung auf dem «Wiedenhubplatz», ohne Fussgängerstreifen, ist insbesondere für Kinder derart unklar, ja geradezu gefährlich, dass sich eine umgehende Änderung aufdrängt. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, eine Initiative zu lancieren, die den Rückbau dieser Baumassnahmen fordert. Das Initiativtbegehren wurde am 29.01.25 bewilligt und wird auf der Internetseite der Stadt Liestal und im Mitteilungsblatt «Liestal Aktuell» am 13.02.2025 publiziert. Mit der Unterschriftensammlung beginnen wir nach der Publikation. An unserem Stand im Stedtli am 22.02.2025 können wir Sie eingehend informieren.

 | Tiergartenstrasse

 Die «Buckelpiste» Tiergartenstrasse ist für den Verkehr und die Fussgänger eine Zumutung. Der Stadtrat (SR) hat dem Einwohnerrat (ER) 7 Varianten unterbreitet, um die Situation zu verbessern. Er hat mit Vorlage 2022-86a dem ER Variante 1 vorgeschlagen, die wir als untauglich erachteten. Variante 5 mit einer durchgehenden, flacheren Steigung ohne obere Ausfahrt wäre u.E. wesentlich zielführender. Das Parkhaus kann aufgestockt werden, und durch die Vermehrung der Parkplätze können die jeweiligen Parkdeck-Erschliessungen im Parkhausinneren erfolgen. Wir haben alle ER und den SR entsprechend informiert. Die Bau- und Planungskommission hat ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen, ihr Bericht liegt noch nicht vor.
 
 | Parkplätze im Parkhaus «Altstadtblick» (vormals Lüdinareal) 
In den Abstimmungsunterlagen zum «QP Am Orisbach», hat der SR versprochen, dass die 63 wegrationalisierten Alleeparkplätze im neuen Parkhaus «Altstadtblick» durch Abmieten von 40 neuen und 20 Stamm- und Besucherparkplätzen ersetzt werden sollen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion BL (BUD) hat klar das Vermieten von 20 Pflichtparkplätzen (kantonale Anordnung für die obligatorischen Stamm- und Besucherparkplätze) in Abrede gestellt. Der Verein liestal.orientiert hat deshalb dem Stadtrat und dem Einwohnerrat empfohlen, 20 Parkplätze in der Allee zu erhalten, wie es in den Abstimmungsunterlagen seinerzeit erwähnt wurde. Dies kommt dem Gewerbe im Stedtli entgegen, da damit die sogenannte «Stop and Kiss»-Kundschaft erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüssen
Der Vorstand und das Team vom Verein liestal.orientiert  

3. Schreiben ans BAV nachdem der Einwohnerrat die Motion Tiergartenstrasse abgeschrieben hat

Sehr geehrte Frau Franziska Sarott, sehr geehrter Herr Peter Mayer

 

Wir entnehmen Ihrem Beschlussprotokoll Augenschein vom 12. Mai 2025 die wörtliche Aussage (S. 7, Ziff. 9), dass das «Ausführungsprojekt (formell inkl. Projektänderungen seit dem Auflageprojekt, vgl. Art.5 VPVE) für das ausgeführte Längsprofil der Tiergartenstrasse, … dem BAV zur Genehmigung in einem vereinfachten Plangenehmigungsverfahren (Art. 18i EBG) einzureichen ist.» Wir gehen davon aus, dass diese Aussage denjenigen Sachverhalt betrifft, den wir beanzeigen. Zudem entnehmen wir dem Mail vom 14. August 2025, 12:12, welches Sie auch uns zukommen liessen, dass die SBB dem BAV das Plangenehmigungsgesuch zu den vorgenommenen Änderungen noch nicht eingereicht hat.

 

Wir monieren, dass das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren gemäss Art. 18i EBG für den von uns beanzeigten Sachverhalt nicht zur Anwendung gelangen kann: Weder ist die Voraussetzung der «wenigen, eindeutig bestimmbaren Betroffenen» (Art. 18i Abs. 1 lit. a), noch diejenige der «Nichtberührung der schutzwürdigen Interessen Dritter» (Art. 18i Abs. 1 lit. b) erfüllt. 

 

Betroffen sind nicht wenige, eindeutig Bestimmbare, sondern betroffen sind alle Benutzerinnen und Benutzer der Tiergartenstrasse mit dem beanzeigten Rechts- und Baumangel. Dies sind alle Bewohnerinnen und Bewohner des obliegenden Sichternquartiers, alle Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen des obliegenden Gymnasiums Bodenacker und alle Erholungssuchende, die die Tiergartenstrasse als Zufahrt zum Naherholungsgebiet Sichtern mit Restaurant benützen müssen. Auch davon, dass keine schutzwürdigen Interessen Dritter berührt sind, kann keine Rede sein. Alle Dritten, ob junge oder betagte Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrerinnen und Velofahrer, Automobilistinnen und Automobilisten, sind insbesondere bei Nässe und Schnee gefährdet. Dies verletzt ihr schutzwürdiges Interesse nach Unversehrtheit.

 

Aus diesen Gründen ist für den beanzeigten Sachverhalt nicht das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren (Art. 18i EBG) durchzuführen. Und selbst wenn die aufgeführten Gründe nicht offensichtlich stichhaltig sein sollten, so zeigen sie aber doch klar, dass erhebliche Zweifel betreffend des anzuwendenden Verfahrens bestehen. Somit ist aufgrund von Art. 18i Abs. 4 Satz 2 EBG, wonach im Zweifelsfall das ordentliche Verfahren durchzuführen ist, vorliegend gemäss diesem zu verfahren.

 

Fürs ordentliche Verfahren ist gemäss Art. 18d Abs. 2 EBG vorgegeben, dass das Plangenehmigungsgesuch in den amtlichen Publikationsorganen der betroffenen Kantone und Gemeinden zu publizieren und während 30 Tagen öffentlich aufzulegen ist.

 

Wir gelangen deshalb mit zwei Bitten an Sie:

  1. Bitte teilen Sie uns mit, wann das Plangenehmigungsgesuch der SBB im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft sowie im «Liestal aktuell» der Stadt Liestal publiziert wird.
  2. Falls Sie dennoch das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren durchzuführen beabsichtigen, bitten wir Sie um entsprechende, baldige Mitteilung, damit wir Einzelpersonen über ihre Rechte gemäss Art. 18i Abs. 3 Satz 3 EBG informieren können.

 

Mit bestem Dank und mit freundlichen Grüssen

Verein liestal.orientiert


RA Daniel Schwörer, Vorstandsmitglied

Liestal, 29.08.2025


Unsere Stellungnahme zum Beschluss des Einwohnerrates am letzten Mittwoch, 20.08.2025 betr. Tiergartenstrasse

Offenbar haben die 25 Mitglieder des Einwohnerrates, die für das Abschreiben der Motion Nr. 2022-86 (Neuer Teil der Tiergartenstrasse) am Mittwoch, 20.08.2025 mit JA gestimmt haben, nicht gemerkt, dass sie einen weiteren Baupfusch im Zusammenhang mit dem 4-Spurausbau der SBB in Liestal auf Jahre in Stein gemeisselt haben. Wahrscheinlich wohnen sie, wie ich, glücklicherweise nicht in diesem arg gebeutelten und nur über Hindernisse mit Buckelpisten, Verengungen und Schwellen erreichbaren Sichternquartier.

Der Präsident der BPK, Herr Peter Bürgin, behauptet eingangs in der Ratsdiskussion: «Ich widerspreche ganz klar der Behauptung, dass wir falsche Aussagen machten» (Ende Zitat aus der Zeitung «bz») und unterstellt damit dem Bundesamt für Verkehr (BAV), dass ihre Aussage «Aus Sicht des BAV enthält die Antwort auf die Motion 2022-86b sachlich unzutreffende Ausführungen», eine Behauptung sei. 


Nun ist das Traktandum vom Tisch und die jetzige, unbefriedigende Situation wird über lange Zeit bestehen bleiben.

Im Namen des Vorstands

 

Kurt Bitterli, Präsident            Thomas Baltzer, Aktuar


Antwort per Mail des BAV auf unsere 2. Anfrage vom 2. Mai 2025 betreffend nicht-plangemässe Realisierung der Tiergartenstrasse in Liestal am Donnerstag, 14.08.2025

Sehr geehrte Herren 


Mit Eingabe vom 2. Mai 2025 hatte der Verein «liestal.orientiert» beim BAV betreffend «nicht-plangemässe Realisierung der Tiergartenstrasse Liestal» eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Das BAV hat dem Anzeiger den Eingang bestätigt sowie in Aussicht gestellt, die Behandlung der Anzeige an die Hand zu nehmen. 

 

Der Verein hat nun mit Schreiben vom 8. August 2025 nachgefragt, wie der Stand der Behandlung seiner Beschwerde aussieht. Als Beilage hat der die Antwort der Bau- und Planungskommission vom 28. Juli 2025 auf die titelerwähnte Motion beigefügt und darauf hingewiesen, dass diese am 20. August 2025 im Stadtparlament behandelt werde. Das BAV hatte hiervon bis anhin keine Kenntnis. 

 

Die Ausführungen der Bau- und Planungskommission zu dieser Motion sind in verschiedener Hinsicht falsch. So trifft es insbesondere nicht zu, dass es vom Ortstermin vom 12. Mai 2025 unter Leitung des BAV kein Protokoll gibt. Dieses wurde den Teilnehmenden in einer ersten Version bereits am 15. Mai 2025 und in definitiver Form am 30. Mai 2025 per Mail zugestellt (Beilage). In diesem Protokoll sind die Beschlüsse über die zu treffenden Massnahmen enthalten und es ist das weitere Vorgehen beschrieben, insb. dass die SBB dem BAV nachträglich ein Plangenehmigungsgesuch zu den vorgenommenen Änderungen vorzulegen haben. Das BAV hatte beabsichtigt, die Aufsichtsbeschwerde parallel mit dem entsprechenden Genehmigungsverfahren zu behandeln. Da das Gesuch noch nicht eingereicht ist, ist klar, dass noch kein Entscheid vorliegen kann. 

 

Aus Sicht des BAV enthält die Antwort auf die Motion 2022-86b sachlich unzutreffende Ausführungen, unabhängig davon, dass wir die Anträge unterstützen. 

 

Wie es hierzu gekommen ist, können wir angesichts des weit gestreuten Protokolls des Ortstermins nicht nachvollziehen. Entsprechend bitten wir Sie um eine Klärung. 

 

Freundliche Grüsse 

 

Peter Mayer 

Rechtsanwalt, Sektionschef-Stv. 

 

Eidg. Departement für Umwelt, 
 Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
 Bundesamt für Verkehr
 Sektion Bewilligungen I 

 

Mühlestrasse 6, CH-3063 Ittigen
 Postadresse: CH-3003 Bern
 Tel +41 (0)58 462 57 85
 Fax +41 (0)58 462 55 95
[email protected]
www.bav.admin.ch 


Mitteilung an den Stadtrat und den Einwohnerrat

 «Neuer Teil der Tiergartenstrasse»  

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte 

Sehr geehrte Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte 

 

Den angehängten Brief haben wir am Samstag an das BAV geschickt, da wir nun wieder seit mehr als drei Monaten auf eine Antwort zu unserer Aufsichtsbeschwerde warten. 

 

Am 20.08.2025 wird der Liestaler Einwohnerrat den Baukredit (Vorlage 2022-86b) für eine Schein-Sanierung der heute kaum gebrauchstauglichen und gefährlichen Tiergartenstrasse entweder annehmen (Antrag SR) oder ablehnen (Antrag BPK). 

 

Wenn die untaugliche Sanierung mit Fussgängerrampe, wie vom Stadtrat (SR) vorgeschlagen, realisiert wird, entstünde im Zusammenhang mit dem Vierspurausbau in Liestal ein weiterer Baupfusch. Bei einer Ablehnung des Baukredits (Vorschlag BPK) würde vermutlich das Geschäft abgeschrieben und die Baumängel blieben weiterhin bestehen. 

 

Die einzig gute Lösung ist die Rückweisung der Vorlage an den SR mit dem Auftrag, die von vielen Anwohnern im Tiergarten- und Sichternquartier favorisierte Variante «Rampe als interne Erschliessung für PW’s sowie mit einer kleineren und einheitlichen Steigung der Tiergartenstrasse» auszuarbeiten. Parkplätze für Behinderte werden dann im EG angeordnet, was einen behindertengerechten Zugang zu den Gleisen möglich macht. Ein Lift ist also nicht erforderlich. 

 

Wir danken im Voraus für die Prüfung unseres Vorschlags und wir bitten Sie höflich, diesen an der ER-Sitzung vom 20. 08. 25 zu berücksichtigen. 

 

Mit freundlichen Grüssen 

 

 |  Kurt Bitterli, Präsident Tel: 079 / 153 17 65 |  Thomas Baltzer, Aktuar Tel: 079 / 356 38 30

Verfügung betreffend  Zustandekommen i.S. nichtformulierte Volksinitiative

 «Für eine verbesserte Sichternstrasse beim Bahnhof» 

 ist eingetroffen und hier nachzulesen

Rundmail an alle am 20.02.2025

Die neue Verkehrssituation auf der Sichternstrassse beim Bahnhof hat sich nicht bewährt. Die untere Fahrbahnverengung verursacht unnötigen Stau. Die obere Fahrbahnverengung drängt den bergwärts fahrenden Verkehr auf das intensiv genutzte Trottoir. Kurzzeitige Drohneneinsätze zu möglicherweise verkehrsschwachen Zeiten sind nicht aussagekräftig. Anwohnende, die die Strasse laufend benutzen, können das bestätigen. 

Die Situation wird besonders zu Stosszeiten gefährlich, denn die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler ist nicht gewährleistet. Zudem ist die Sicherheit der Kindergartenkinder gefährdet, da die Begegnungszone keine Fussgängerstreifen erlaubt. Somit wissen die Kinder nicht, ob und wo sie die Strasse überqueren dürfen. Der Vorschlag des Stadtpräsidenten, mit «aufgemalten Füsschen» oder mit einer Elternorganisation «Pedibus» die Kinder zu begleiten, ist organisatorisch aufwändig und unrealistisch. Es geht viel einfacher!  

Daher ist die Sichternstrasse baulich zu verbessern !  

Für mehr Sicherheit für die Kinder und die Schüler und Schülerinnen sowie für einen reibungslosen Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmenden.  

Für eine erfolgreiche Initiative benötigt man 500 gültige Unterschriften von in Liestal stimmberechtigten Bewohnerinnen und Bewohnern.


Herzlich laden wir Sie ein, uns übermorgen am Stand am Samstagmorgen, 22.02.2025 zu besuchen, um Sie über alle Aspekte unserer Initiative zu orientieren.

Unterschriftenbogen für Ihre Unterschrift liegen auf.  Die vorfrankierten Unterschriftenbogen stellen wir Ihnen gerne per Post zu. Kontaktieren Sie unser Aktuariat über die untenstehende Adresse per Post, Email, Telefon oder Brieftaube 😂 
Mit freundlichen Grüssen  Thomas Baltzer

Verein liestal.orientiert   
Aktuar Dr. Thomas Baltzer  Poststrasse 13
4410 Liestal Tel : +41 79 356 38 30
E-Mail: [email protected] 

https://www.liestalorientiert.ch/  

Kranke Allee ?

Aufnahmen vom 19.07.2024 / 16:51 Uhr

Von einem Mitglied mit folgendem Kommentar zugestellt:


L
iebe Alle

wo sind sie geblieben ? … die vermeintlich kranken Bäume?  Falsches Zeugs was da seitens der Stadtpolitik behauptet wird- Schande! Allen euch beherzten Liestaler:innen einen wunderbaren Sommer, auch im kühlen Schatten der Allee… herzlich XY

Einfache Verbesserungen an der Sichternstrasse

Wir haben Vorschläge wie mit kleinen Massnahmen die aktuelle Situation an der Sichternstrasse verbessert werden könnte

Schauen Sie sich die Bilder mit der aktuellen Situation und unsere Lösungsvorschläge an

Wir haben unsere Mitarbeit für die zukünftige Gestaltung der Landschaft, der Siedlungsräume und der Mobilität im Planungsprozess <Schönthal> als Delegierte angeboten

Erwartungsgemässe Absage der Stadt   

Besten Dank für Ihre Bereitschaft am Planungsprozess zur Zukunft Schönthal als Delegierter mitzuwirken. 

 

Aus Liestal haben wir mehr Bewerbungen erhalten, als Plätze, die wir vergeben konnten. Somit mussten wir aus den interessierten Personen, die sich bei uns gemeldet haben, eine Auswahl treffen. Dabei haben wir darauf geachtet, dass die Bevölkerung möglichst breit vertreten ist, insbesondere die Altersgruppen, die Geschlechter und nicht zuletzt auch die unterschiedlichen Interessen. 

 

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Bewerbung als Delegierter nicht berücksichtigen konnten. 

 

Wir möchten uns nochmals bei Ihnen für Ihr Interesse bedanken und hoffen, dass wir Sie an der öffentlichen Abschlussveranstaltung vom 18. Juni 2025 begrüssen dürfen. Sie können sich bis dahin über die Webseite des Prozesses www.zukunft-schönthal.ch auf dem Laufenden halten. Falls Sie ein Anliegen haben, dürfen Sie sich jederzeit auch per E-Mail bei uns melden. 

 

Mit freundlichen Grüssen 

Thomas Noack 

 

Stadt Liestal
Hochbau/Planung 

Bereichsleiter 


Dr. Thomas Noack 

Raumplaner MAS/ETH/SIA 

 

Rathausstrasse 36 

4410 Liestal 

Tel.    061 927 52 72 

Mobil 079 619 05 20 

www.liestal.ch 


Anfrage von Telebasel am 09.11.2024

Guten Tag,

 

Wir vom Telebasel würden gerne morgen einen Beitrag über die neue Verkehrsführung durch das Stedtli machen. Die Zufahrt zum Zeughausplatz und zu den öffentlichen Parkplätzen im Bereich der Büchelistrasse/Neuweg vom Törliplatz/Büchelistrasse soll nicht mehr möglich sein. Nach der 20er-Zone beim Bahnhof im August schon eine zweite Einschränkung für Fahrzeuge in kurzer Zeit. Was halten Sie von dieser Änderung? 

 

Hätten von Ihnen jemand morgen den 10. November Zeit für ein kurzes Interview mit Kamera? 

 

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

 

Freundliche Grüsse

 

Stefan Zischler
Volontär Redaktion

 

Stiftung Basel Media

Steinenschanze 2
 CH-4051 Basel
 T  +41 61 226 95 95

D  +41 61 226 95 29

[email protected]


Unsere Stellungnahme zur Anfrage

Zur Unterscheidung von Gutem Alltag und Regionaltourismus 

Mit der Schliessung (Zubringerdienst) der Büchelistrasse möchte Liestal den Regionaltourismus stärken und den Lokal- und Regionaltouristen mehr Raum für das Flanieren zur Verfügung stellen. Es handelt sich um die erste Etappe des radikalen Rauswurfs des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) in Liestal. Die Umkehrung der Wegführung über die Amtshausgasse, Zeughausplatz, Neuweg (Rumpel) ist dabei nicht entscheidend.

Im Gegensatz zu den Vorlieben des Regionaltourismus ist der gute Alltag das höchste Gut für die Bevölkerung. Der gute Alltag ist ein riesiger Gemischtwarenladen von Arbeit, Freizeit, Anstrengungen, Emotionen, dichten und lockeren Zeiten, der uns in grosser Selbstverständlichkeit von allem etwas anbietet.


Liestal ist zu klein, um ein Zentrum dicht genug zu bespielen, wofür auch immer. Es braucht die umliegenden Gemeinden. Wenn Besucher kommen, um nur einen Café zu trinken, dann müssen sie nichts tragen und können auch in einem Parking ausserhalb der Innenstadt parkieren. Anders ist es im Alltag.

Die einfachste Möglichkeit für den guten Alltag in einer ländlichen Stadt, ist die bequeme, einfache Erreichbarkeit mit der Möglichkeit, etwas zu transportieren (zu Fuss, mit dem Velo, der Vespa, dem Auto). Der daraus entstehende freundlich chaotische Alltag, der es den Läden für den alltäglichen Gebrauch erlaubt, zu überleben und die ansässige Bevölkerung für die Alltagsbewältigung anlockt, widerspricht jedoch den Anforderungen der Freizeitgesellschaft.

Der überall in Mode gekommene Regionaltourismus, ist ebenfalls auf die umliegenden Gemeinden angewiesen. Es geht nicht um einen guten Alltag für die Bevölkerung, sondern um die Freizeit. Dafür muss ein Kleinstadtzentrum andere Zeichen setzen. Dichte Aneinanderreihung künstlich geschaffener Aktivitäten, Events, die das Freizeitverhalten der Regionaltouristen ansprechen. Wer als Freizeittouristin ankommt, muss nicht nur schnell etwas besorgen und dabei vielleicht einen kleinen Schwatz erleben wie der alltägliche Kunde. Der Freizeittourist kommt für einen bestimmten Event einen Restaurant- oder Cafébesuch, einen Besuch in einem Geschäft für Besonderheiten und möchte einen Ort wie im Bilderbuch antreffen, in dem man, wie in den Ferien, nicht durch den Alltag gestört wird (selbst wenn die Besucher meist glauben den Alltag der hiesigen Bevölkerung zu erleben).
Die Schöne Neue Welt zieht ein.

Fragen Sie die Läden, die für den Alltag arbeiten: das Milchhüsli, die Bäckerei Finkbeiner, die Metzgerei Zimmermann. Sie können vom Regionaltourismus nicht leben. Sie brauchen den chaotisch freundlichen Alltag.

Der Einwohnerrat hat so entschieden. Offenbar ist, Gesprächen nach zu urteilen, vielen im Einwohnerrat nicht bewusst, dass die Schliessung der Büchelistrasse und die Umkehrung
der Verkehrsrichtung erst der Anfang ist.

Wir können es in vielen kleinen Städten beobachten. Touristen treffen Touristen in einer schönen Kulisse, das Alltagsleben der ansässigen Bevölkerung zieht sich aus dem Zentrum zurück und wird in alle Winde verweht. Der Übergang geht langsam und ist kaum wahrnehmbar. Nur wundern sich alle immer wieder, wieso der Aufwand für einen guten Alltag zunehmend Energie, Lebenskraft und Finanzen braucht, wenn man ihn künstlich herstellen will.

Liestal, 10. November 2024

Stadt Liestal bekommt richterliche Ohrfeige

Das Bundesgericht stützt den Entscheid des Kantonsgerichts, dass der Quartierplan Cheddite ungültig ist. Schützenswerte Gebäude müssen nicht einer Wohnüberbauung weichen. Die geplante Wohnüberbauung auf dem Areal der früheren Sprengstofffabrik Cheddite in Liestal kann nicht realisiert werden. Das Bundesgericht stützt einen Entscheid des Kantonsgerichts von 2022, wonach der Quartierplan Cheddite ungültig ist und schützenswerte Gebäude nicht abgerissen werden dürfen. Dies meldete die «Volksstimme».
Die Vorinstanz sei zurecht zum Schluss gekommen, dass der von der Stadt Liestal vorgesehene Quartierplan unausgewogen und die Interessenabwägung fehlerhaft vorgenommen worden sei. Es ging primär darum, was höher zu gewichten ist – eine verdichtete Bebauung oder der Denkmal- und Heimatschutz.

Volksstimme 26.09.2024 

Auf die Äusserungen von Stadtrat Muri im Artikel "Cremeschnitte mit Vorwärtsdynamik"  in der bz vom 08.07.2024 hat der Verein mit einem Leserbrief, der am 11.07.2024 publiziert wurde, reagiert:

Interview Architektur Basel


09.06.2023, liestal.orientiert

Nachruf

Wir trauern um unser Gründungsmitglied 


Heiner Karrer


Wir verlieren mit ihm eine Persönlichkeit, 
die Wesentliches zur Entwicklung unseres Vereins beigetragen hat. 

Mit schneller Auffassungsgabe und realpolitischer Weitsicht hat er wichtige Weichenstellungen mitverantwortet und das heute 
noch gültige Credo mitgeprägt. 

Seine menschliche Grösse und empathische Natur waren wichtige 
Stützen im noch jungen Verein. 


Wir nehmen Abschied von einem aussergewöhnlichen Menschen 
und werden ihn in dankbarer Erinnerung behalten.


Der Vorstand des Vereins

liestal.orientiert

Stellungnahme
Kantonsgericht


Liebe Mitglieder

An unserem gestrigen Gespräch mit Stadt und Kanton betreffend unsere Mitwirkung zum Kantonsgericht konnten wir Erfreuliches vernehmen: 

Alle Mitwirkungspunkte wurden berücksichtigt. Die Entwicklung ist nicht zuletzt zustande gekommen, weil die Stadtbaukommission, die kantonale Denkmal- und Heimatschutzkommission und der Baselbieter Heimatschutz ähnliche Bedenken anmeldeten. 


Die Aufgabe, die der federführende Kanton zu lösen hatte, war komplex, insbesondere weil das Volumen des Siegerprojekts mit der damaligen inneren Organisation für die Aufnahme der vorgesehenen Nutzung zu klein war. 


Wir danken dem Kanton und dem Projektleiter Jonas Wirth für die Bemühungen, die sich nun für alle Seiten gelohnt haben. 

26.05.2023, liestal.orientiert



Flyer - Postareal 

Postareal könnte Brücke sein
zwischen Altstadt und Bahnhofareal.

Postareal und Allee sind zum Quartierplan „Am Orisbach“ zusammengefasst worden. Der CHF 5.7 Mio unnötig teure Allee-Umbau soll unter anderem mit der Mehrwertabgabe des übergrossen Baus im Postareal finanziert werden. Die Brücke kostet unter CHF 2 Mio.



Flyer - Allee

Für eine Allee mit Augenmass.

Umbau der Allee in luxuriöses Grün für 5.7 Millionen CHF?

Flyer - Quartierplan Lüdin

Im Quartierplan (QP) werden die neuen Vorschriften für die Bebauung eines Areals festgelegt. Die Bevölkerung ist aufgefordert, bei der Entstehung 

mitzureden.

Präsentation  Orientierungsveranstaltung  22. Juni 2022

1. Parkprojekt „Allee“
2. Quartierplan „Am Orisbach“
3. Quartierplan „Lüdinareal“
4. Neues Verkehrsregime


28. Jun. 22

Einladung zur 4. ordentlichen Mitgliederversammlung am 22. Juni. 2022 18:30 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren

Geschätzte Mitglieder

 

Wir laden Sie zu der  4. Mitgliederversammlung vom 22. Juni 2022 um 18.30 Uhr im Restaurant zur Stadtmühle, Liestal ein.

 

Nach der ordentlichen Versammlung findet eine öffentliche Orientierungsveranstaltung (ab 19:30 Uhr) statt. 
Herr Silvan Schweizer, BLKB, Leiter Region Liestal, analysiert in einem Kurzreferat, warum Liestal für Investoren attraktiv ist.

Anschliessend wird Vizepräsident Raoul Rosenmund über aktuelle Planungsvorhaben in Liestal orientieren:

- QP Lüdinareal
- QP Postareal 
- Verkehrsführung und Parkplatzsituation in Liestal

Der Verein offeriert die Getränke und eine kleine Zwischenverpflegung.

 

Es würde uns freuen, Sie am 22. Juni 2022 begrüssen zu dürfen.



Einladung zur 4. ordentlichen Mitgliederversammlung am 22. Juni 2022

Verein liestal.orientiert / wir denken mit |  10. Jun. 22

Das geplante Liestaler Bahnhofsgebäude sei «zulässig» 

Gegen das Baugesuch des Bahnhofsgebäudes wurde vor den Sommerferien 2021 Rekurs eingereicht. Begründet wurde die Einsprache mit der Auslöschung der entscheidenden Teile, welche die Differenz zwischen dem siegreichen Wettbewerbsprojekt «Le mur du quai» und den anderen Projekten ausmachten. Nun hat die Baurekurskommission die monotonisierenden Veränderungen am Wettbewerbsprojekt als «zulässig» eingestuft. 

 

Die veränderte Erscheinung der geplanten Bahnhofsgebäude sei auch schön, meinte der Stadtrat vor der Einreichung des Rekurses. Alles sei besser als das bisherige Bahnhofsgebäude. 

Wir sind anderer Meinung. Solange das heutige Gebäude noch steht, besteht die Hoffnung, zu einem späteren Zeitpunkt am meistfrequentierten Ort in Liestal einen Bahnhofsneubau zu erhalten, der die Attribute «identitätsstiftend» und «unverwechselbar» verdient. Das Baugesuch der SBB verwandelte das Wettbewerbsprojekt, das einen nennenswerten Beitrag an die Baukultur Liestals geleistet hätte, in einen farblosen, sich endlos wiederholenden und wie nun von der Baurekurskommission zu erfahren ist, «zulässigen» Bau. Wenn er realisiert wird, kann Liestal die nächsten 100 Jahre auf nichts Besseres hoffen. 

 

Wir planen unsere Städte und geben ihnen die von uns gewollte Gestalt, aber wenn sie gebaut sind, zeigen sie uns, wer wir sind und weisen uns die Wege. Solange wir planen und bauen, sind wir es, die auf die Umwelt einwirken, danach wirkt die Umwelt Tag für Tag auf uns zurück und es ist nicht gleich gültig, was auf uns einwirkt. 

 

Der Stadtrat ist die Exekutive, das ausführende Team, den Auftrag gibt die Bevölkerung. Diese Verantwortung gerät zunehmend in Vergessenheit. Nicht der Stadtrat ist zuständig für das kulturelle Umfeld in dem wir leben, wir alle sind es. 

 

Kulturelle Qualität kann nicht entstehen, wenn irgendein Faktor alles dominiert, der kein Nachdenken, keine Kritik mehr zulässt. Die breite Schneise, die Liestal stärker als bisher teilt, die Buckel der Einfahrt zum geplanten SBB-Parking, welche die Tiergartenstrasse beim Bahnhof unbrauchbar machen, das abgeschnittene Schwieriquartier, die Beispiele zeigen den schwierigen Spagat der Stadtbehörden zwischen heiligem ÖV und der alltäglichen Realität.  Der Stadtrat nahm anscheinend an, unter dem Schild des medial hochgelobten öffentlichen Verkehrs werde automatisch alles gut. Nebst der Zustimmung zu städtebaulich fragwürdigen Eingriffen, zahlt die Stadt der SBB unnötig Teilprojekte, was das unter Druck stehende städtische Budget zusätzlich belastet. Die ungünstige Situation der heutigen Stadtbehörden besteht unter anderem darin, dass die dafür Verantwortlichen sich im rechten Moment abgesetzt haben, als die brachiale Bahnschneise noch nicht geschlagen war. 

 

Wenn Entscheidungen zu Fehlentwicklungen führen, lernen die politisch Verantwortlichen in solchen Situationen schnell, dass es einfacher ist, die gebaute Wirklichkeit schönzureden. Es ist einfacher das Wahrnehmungsfenster zu verschieben und eine andere Wirklichkeit zu erzeugen, als geerdet zu planen. Geerdet planen ist nicht spektakulär, es ist Knochenarbeit. Behörden müssen immer komplexere Situationen kontrollieren und werden dafür nicht fürstlich belohnt, weder finanziell noch mit Dankbarkeit. In der langfristigen Planung sind es immer die Nachfolgenden, die vom Resultat profitieren oder es zum Teufel wünschen. Was können politisch Verantwortliche anderes tun, als zu versuchen, das Fenster der Wahrnehmung so weit zu verschieben, bis das Sichtbare zur Wirklichkeit passt. Sich dagegen aufzulehnen ist möglich, aber im Wissen um diesen Kreislauf ist Verständnis angesagt mit jenen, die den einfacheren Weg nehmen, denn nur selten merkt es jemand, meistens aber nicht. Also handeln Behörden vernünftig in Bezug auf eine Bevölkerung, die es nicht stört. Wir haben als Individuen und als Gesellschaft die eindrückliche Fähigkeit uns an fast alle Situationen anpassen zu können, unter anderem an «zulässige» Bahnhofsgebäude. 

 

Es bleibt die Frage, wie viel kulturelle Gleichgültigkeit unser, in diesem Fall Liestals Selbstbewusstsein zulässt. Viele werden nun denken, wir hätten im Moment andere Probleme. Die haben wir aber immer.



Entscheid zum Rekurs gegen das Baugesuch der SBB betreffend die neuen Bahnhofsgebäude in den Baufeldern B und C (QP Bahnhofcorso)

Verein liestal.orientiert / wir denken mit |  28. Jan. 22

Einladung zur 3. ordentlichen Mitgliederversammlung am 29. Sept. 2021

Sehr geehrte Damen und Herren Geschätzte Mitglieder

Im Sinne des Artikels 5 unserer Statuten erlaube ich mir, Sie auf den

Mittwoch, 29. Sept. 2021 um 19.30 Uhr,

zur 3. ordentlichen Mitgliederversammlung unseres Vereins

im Restaurant Kaserne, Kantinenweg 6 in 4410 Liestal
einzuladen.

Nachdem unsere Mitgliederversammlungen für das Jahr 2019 sowohl am 29. April wie auch am 29. Oktober 2020 und jene für das Jahr 2020 am 23. Juni 2021 wegen Corona nicht durchgeführt werden konnten, hoffen wir, dass es nun klappt.

Externe Referenten werden wir nicht einladen, da wir neben den statuarischen Traktanden genügend eigene Themen haben, über welche wir Sie orientieren können.

Getränke und eine kleine Zwischenverpflegung (Sandwiches) werden vom Verein offeriert.

Zur Verhinderung der Covid-19 Übertragung stellen wir Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel bereit. Ebenfalls werden die aktuell geltenden Covid19-Massnahmen befolgt.


Traktanden:

Einladung 3. MV 29. Sept. 21

Verein liestal.orientiert / wir denken mit | Einladung MV 29. Sept. 21

Medieninformation

Liestal.orientiert hat Beschwerde zur Abweisung ihrer Einsprache betr. Baugesuch neuer Bahnhof Liestal erhoben und erwartet ein faires Verfahren

 

In einem vom Stadtpräsidenten am Freitag unterzeichneten Communiqé wurde den Medien mitgeteilt, dass der Verein «liestal.orientiert / wir denken mit» eine Abweisung ihrer Einsprache zu verschiedenen Punkten im Zusammenhang mit dem neuen Bahnhof erhalten hat. Dabei wurden Internasaus dem Einspracheverfahren zwischen der SBB Immobilien und dem Verein liestal.orientiert unvollständig veröffentlicht.

 

Da wir uns im Moment in einem Verfahren befinden, das die Gelegenheit bietet, den korrekten Verlauf zu der heute angebotenen Lösung ohne Polemik zu untersuchen, möchten wir den von der SBB nun wieder angefachten Medienrummel nicht zusätzlich schüren und geben keine Interviews. 

 

Auf Grund der Einflussnahme durch die SBB, sehen wir uns gezwungen, das Umfeld in dem wir handeln müssen, zu erläutern. Denn was nun bereits veröffentlicht wurde, ist einseitig und bleibt unwidersprochen nicht ohne Wirkung.

 

Im Gegensatz zur Bildung eines zweiten Zentrums neben dem heutigen Zentrum (Stedtli) und dem Hochhaus, haben wir die Qualität des Wettbewerbsprojekts zum neuen Bahnhofgebäude immer gelobt. Deshalb sind wir enttäuscht, dass der einzige Teil des Quartierplans, der Anlass zur Freude gab,nun im Rahmen des Baugesuchs abgeändert wurde und jetzt so gleichmacherisch und langweilig banalisiert weiterbearbeitet wurde.

 

Das Resultat des Wettbewerbes wurde von der Jury und den Behörden der Stadt sehr gelobt. Der wichtigste Grund für die Entscheidung zum Siegesprojekt war die hervorragend gestaltete Fassade. Sie wurde in den Abstimmungsunterlagen dem Stimmvolk dargestellt und war Bestandteil der Meinungsbildung.

 

Wenn nun betont wird, dass die Fassadengestaltung ein unverbindlicher Bestandteil des Quartierplans ist, so kommt man sich als Stimmbürger verschaukelt vor. Ist eine Unterstellung zu behaupten, dass die SBB das wusste und nun einfach eine billigere Variante einreicht?

 

Wir gehen davon aus, dass dem Rechtsdienst des Bauinspektorats, der auf unsere Einsprache reagieren musste, wichtige Zusammenhänge, zum Beispiel zwischen dem Wettbewerbsprojekt und dem heutigen Projekt, nicht bekannt waren.

 

Zu den Vorwürfen an Liestal orientiert betr. Verhinderung und Verzögerung:

auf Ihrer Homepage publiziert die SBB folgende Schlüsseltermine:

Baubewilligung: 2022

Baubeginn 2023

Ende Grundausbau: 2025

Anschliessend Mieterausbau

Nach unserer Einsprache vom Juni hat uns die SBB nach einem halben Jahr im Oktober zu einer Besprechung eingeladen und uns mit dem Vorwurf der Verzögerung konfrontiert.

Bis zum im Plan der SBB fixierten Termin Baubewilligung  2022 bleibt ein Jahr zur Behandlung der Einsprache.

 

Das Einsprache- und Beschwerdeverfahren sind Teile der kantonalen Baugesetzgebung, die beim Prozess einer Baubewilligung vorgesehen sind.

Doch die mächtige SBB weiss, dass die Zeit sie unterstütztum die vernünftigen Schranken einer legitimen Einsprache in Frage zu stellen.  

 

Informationen zum Umfeld des Projekts Bahnhof Liestal:

Nebst der Duldung der gigantischen Schneise durch das Zentrum von Liestal erwartet die SBB, dass die Stadt zustimmt, einen grossen Teil der Kosten für die notwendigen neuen Verbindungen, von der einen Seite der Bahn auf die andere, selbst zu bezahlen. Die brachiale Operation im Herzen von Liestal wird als Geschenk der SBB an die Stadt verkauft, indem ihr versprochen wird, sie erhalte im Gegenzug einen schönen neuen Bahnhof.

Dazu wird ein Wettbewerb mit prämierter Qualität ausgezeichnet um dann die Qualität beim Baugesuch verschwinden zu lassen.

Dabei werden die Kollateralschäden wie unbefriedigende Situationen im Bereich Schwieriübergang, Tiergartenstrasse und mehrere Jahre Behinderungen und Emmissionen schlicht übersehen.

Der entstehende Bahnhof mit den neuen Schienen, Perrons und Perrondächern sowie den von der Stadt stark mitfinanzierten Unterführungen wird durch unsere Einsprache nicht beeinträchtigt. Er wird unabhängig vom nun eingereichten Hochbauvorhaben der SBB-Immobilienabteilung gebaut.

Wenn es sich in dem unter hohem Druck stehenden Umfeld, dessen Konstellation der SBB in die Hände spielt, noch jemand erlaubt, sich für die Qualität der neuen Bahnhofsgebäude einzusetzen, ist darauf hinzuweisen, dass eine Einsprachmöglichkeit Bestandteil jedes Verfahrens ist. Dass die Einsprechenden deswegen als Verhinderer bezeichnet werden widerspricht einem normalen Rechtsempfinden.

 

In diesem Umfeld haben wir unsere Einsprache eingereicht und hoffen nun darauf, dass sie möglichst vernünftig und ohne emotionale Aufwallungen durch zu viel Polemik abgehandelt werden kann.  

 

Für den Verein liestal.orientiert: 

Kurt Bitterli, Präsident 

Raoul Rosenmund, Vizepräsident

Medienorientierung


Informationen über die Vereinsaktivitäten im vergangen Jahr 2020

Nachdem wir im vergangenen Jahr Corona bedingt weder eine Mitgliederversammlung noch eine Informationsveranstaltung durchführen konnten, erlauben wir uns auf diesem Wege, kurz über die laufenden Aktivitäten unseres Vereins liestal.orentiert / wir denken mit zu orientieren:

1.    Elefantenbrüggli

Wir haben der Stadt Liestal ein Vorprojekt für einen Verbindungssteg zwischen dem Elefantentor und der geplanten Postterasse unterbreitet. Die Bau- und Planungskosten ( 1.6 Mio) haben wir mit Unternehmerofferten belegt. Sie waren rund 60 Prozent günstiger als die Kosten, die seinerzeit von der Stadt ermittelt wurden.

Dem Eigentümer des Elefantentors gefällt unser Vorschlag. Mit der Post Immobilien haben wir bisher wegen dem laufenden QP «Am Orisbach» noch keinen Kontakt aufgenommen.

Durch die 2,5 Meter breite Fussgänger-Brücke entsteht eine quasi horizontale Verbindung zwischen dem Bahnhofplatz und dem Stedtli-Zentrum.

Für die vertikale Verbindung zwischen der Allee / Seestrasse ist ein rollstuhlgängiger Lift und eine Treppe geplant.

Mit der Bauverwaltung wurden verschiedene Gespräche mit konstruktiven Anregungen geführt. Es wurde uns in Aussicht gestellt, dass unser Projekt dem Stadtrat vorgelegt würde. Durch den Ausbruch der Pandemie anfangs März 2020, der klammen Finanzsituation und der zurückhaltenden Entwicklung des neuen Postgebäudes ist das Projekt «Elefantenbrüggli» zurzeit auf Eis gelegt. Liestal.orientiert bleibt dran. 

2.    Einsprache zum neuen Bahnhof

Am 28. Mai 2020 wurde das Baugesuch für die beiden Gebäude B und C am Bahnhof publiziert. Diese Gebäude werden von der SBB Immobilien als Rendite- / Mietobjekte erstellt. Für diese Gebäude ist eine normale (kantonale) Baubewilligung erforderlich. 

Im Gegensatz dazu laufen die umfangreichen Bauarbeiten Vierspurausbau/Wendegeleis unter der Federführung der SBB Infrastruktur. Die Bewilligung für diese Arbeiten wurden im April 2019 vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilt.

 

Nach dem Studium der öffentlich aufgelegten Pläne und der aufgestellten Bauprofile vor Ort hat der Vorstand beschlossen, gegen das publizierte Projekt in folgenden Punkten Einsprache zu erheben:

I. Die Profilierung ist mangelhaft und unvollständig
Die aufgestellten Profile ermöglichen es auch «Fachleuten» nicht, zu erkennen, was gebaut wird.

Unsere Absicht

Wir wollen wissen, wer dieser mangelhaften Profilierung bewilligte und warum die SBB sich nicht stärker bemühte, die Öffentlichkeit mit einer korrekten Profilierung verständlich und transparent über das geplante Bauvorhaben zu informieren.

II. Dachaufbauten / Technikgeschosse

 Auf den Baueingabe-Plänen sind auf den Gebäuden B und C ein grosszügig dimensionierte Technikgeschosse eingezeichnet, die den Quartierplan-Perimeter um mehr als 3 Meter überragen und fast über die gesamte Länge vorgesehen sind. Im zusätzlichen Geschoss sind verschiedene Reserveräume ausgewiesen. Die Dachaufbauten sind mit Streckmetall verkleidet. Die Begründung für die extensive Nutzung war der ursprünglich vorgesehene Ankermieter, das Kantonsspital.

Unsere Absicht

Wir sind der Ansicht, dass technisch bedingte Dachaufbauten nur realisiert werden sollen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Bei den Baukörpern B und C am Bahnhof wäre es durchaus möglich, die technischen Installationen in den Untergeschossen anzuordnen.

 

Im Zonenreglement Siedlung der Stadt Liestal, Art. 32, Ziffer 5 müssen die Abmessungen von einzelnen erhöhten Bauteilen von untergeordneter Bedeutung sein.

Im Quartierplan-Reglement Bahnhofcorso vom 18.06.2018 im Art. 5, Ziffer 7 steht, dass sich technisch bedingte Dachaufbauten bezgl. Erscheinung dem Gebäude unterordnen müssen. In Ziffer 8 wird weiter festgehalten, dass die Dächer der Baubereiche B und C als 5. Fassade entsprechend sorgfältig gestaltet werden müssen. Wir sind der Ansicht, dass das Volumen und die Höhe der Aufbauten reduziert werden müssen. 

III. Fassadengestaltung / Erscheinungsbild. 

Die Fassadengestaltung und das Erscheinungsbild der Gebäude B und C sind nicht mehr vergleichbar mit dem Siegerprojekt «Le mur du Quai», welches 2017 Grundlage für die Meinungsbildung im Abstimmungskampf für den QP Bahnhofcorso war und von der Bauherrschaft und den Behörden der Stadt Liestal öffentlich propagiert wurde. Damals war die Fassade feingliedrig, qualitativ hochstehend und gut strukturiert.

Bild Siegerprojekt CORSO, 2017


Durch den Verbindungsgang zwischen den Baukörpern B und C entstand ein zusammenhängender, Sockel mit einheitlicher Gestaltung: ein «Ensemble» mit prägnantem Wiedererkennungswert für Liestal. 

 

Im heutigen Baugesuch wurde in erster Linie auf die technische und ökonomische Machbarkeit geachtet.

Durch die Banalisierung der Fassaden und durch das Weglassen des Verbindungsganges ging nicht nur der allseits gelobte Wiedererkennungswert, sondern insbesondere auch die im Wettbewerbsbericht als wichtig eingestufte Ensemblewirkung verloren. 

Nord-Fassade (Seite Busbahnhof) des neuen Aufnahmegebäudes mit zusätzlichem Technikgeschoss (oberberhalb des QP-Perimeters)

Gestaltung gemäss Baugesuch 2020

 

Gegen diese unsensiblen Vereinfachungen der Fassadengestaltung erhoben wir Einsprache. Wir haben dieses Projekt (im Gegensatz zum Hochhaus) immer gelobt, weil es tatsächlich, wie vom Stadtrat und der Jury betitelt, identitätsstiftend war. Wir erwarten nun, dass sich sowohl die SBB als auch der Stadtrat dafür einsetzen, dass nicht nur ein austauschbares Renditeobjekt gebaut wird. 

 

Die SBB Immobilien haben sich gut vier Monate Zeit gelassen, bis es am 30. Oktober 2020 zu einer ersten Einspracheverhandlung kam, an welcher erstaunlicherweise auch Vertreter der Stadt Liestal teilnahmen. 

 

Die SBB Immobilien begründeten die grossen Dachaufbauten und die neue Fassade mit Bedürfnissen des potenziellen Ankermieters im Baubereich C (Aufnahmegebäude). 

Das KSBL beabsichtige dort ein «Ambulatorium» zu erstellen. In der Sache bewegten sich die SBB Immobilien kaum. Sie schlugen lediglich eine Reduktion der Höhe der Dachaufbauten um knapp 30 cm vor, die sie mit der Stadt vereinbart hatten.

 

Nachdem wir das fehlerhafte Protokoll der Besprechung vom 30. Oktober 2020 zeitnah erwiderten und berichtigten, hat uns der Stadtrat zu einem «Klärungsgespräch» am 24. November 2020 im Rathaus vorgeladen. 

 

Einen Tag zuvor hatten wir, dass das KSBL sich aus dem Vorvertrag mit den SBB Immobilien betreffend Planung eines Ambulatoriums zurückziehen werde. Im bz-Artikel vom 27. Januar 2021 wird die Sprecherin der SBB zitiert: „Der Ausstiegsentscheid sei nach Vorgesprächen mit SBB, der Stadt Liestal und dem Kanton im letzten September gefallen“. Also vor unserer Sitzung am 30. Oktober und der Besprechung mit der Stadt am 24. November als uns die SBB und Stadtvertreter das riesige Technikgeschoss oberhalb der im Quartierplan erlaubten Maximalkote immer noch mit der Begründung beliebt machen wollten, das Kantonsspital brauche diese grossen Flächen.

Am «Klärungsgespräch» wurde uns erklärt, dass wir das Projekt gefährden, wenn wir unsere Einsprache nicht zurückziehen würden.

 

Am 18. Dezember 2020 fand ein weiteres Bereinigungsgespräch mit der SBB und Vertretern der Stadt Liestal statt. 

 

Auch an dieser sehr emotionalen Besprechung war der vermeintliche Zeitdruck der SBB Immobilien das zentrale Mittel um auf uns Druck auszuüben. 

 

Erst an diesem Datum wurde nun erklärt, kurz vorher sei das Kantonsspital aus dem Vertrag ausgestiegen. Das grosse Technikgeschoss wurde an den Enden nur leicht gekürzt. Diese Haltung erstaunte uns ausserordentlich. Denn alle Argumente bezüglich Grösse der Dachaufbauten und insbesondere für die veränderte Fassadengestaltung bezogen sich auf die Bedürfnisse des Ankermieters KSBL. Nach seinem Rückzug sind diese aber nicht mehr relevant und hinfällig. 

 

Bezüglich Zeitplan der SBB werden die Bauarbeiten der Hochbauten B und C mit dem Vierspurenausbau abgestimmt. Auf der Homepage der SBB ist der voraussichtliche Baubeginn erst im Herbst 2022 vorgesehen. Wir wollen einen neuen Bahnhof und setzen uns seit Anfang dafür ein, dass das Bewilligungsverfahren von uns nicht verzögert wird.

Zurzeit befinden wir uns im Einspracheverfahren. Dieses ist ein demokratisches Mittel, mutmassliche Fehlentwicklungen zu beeinflussen. Diese legalen Mittel nutzen wir. 

Weiter stellen wir fest, dass wir nicht nur unsere Einsprache fristgerecht und sachlich begründet eingereicht haben, sondern in der Folge auch alle anderen Stellungnahmen usw. 

 

Die SBB hat mehr als vier Monate verstreichen lassen, bis sie mit uns eine erste Einigungsverhandlung führte. Zurzeit ist sie wieder im Verzug mit der Nachlieferung von Unterlagen an das Bauinspektorat (BIT). Diese Unterlagen sind erforderlich, damit das BIT einen rekursfähigen Entscheid fällen kann. Auf diesen Entscheid warten wir. Die SBB hat es alleine in der Hand, vorwärts zu machen und das Bewilligungsverfahren zu beschleunigen. An Liestal orientiert wird es nicht wieder liegen. 


3.    Quartierplan «Mühelmattstrasse» - Mitwirkung

Auf dem Areal des heutigen Parkplatzes und des Direktionsgebäudes des Kantonsspital Baselland (KSBL) an der Mühlemattstrasse wird ein neues Parkhaus für Mitarbeitendes und Besucher/innen des Spitals geplant. Neben Veloabstellplätzens sind auch 718 PW-Parkplätze geplant. Im Norden 

des Perimeters soll ein sehr kleiner, öffentlich zugänglicher Park angelegt werden und auf dem bestehenden Verwaltungsgebäude ein Stock aufgebaut werden (Reserve für Büros KSBL). Zwischen dem neuen Parkhaus und dem Pärkli soll zudem eine Netzersatzanlage (Notstromaggregat) für das KSBL erstellt werden. Der Verein Liestal.orientiert / wir denken mit hat am 10. Juli 2020 fristgerecht zu folgenden Punkten schriftlich mitgewirkt:

a.     Formelle Anmerkungen und Korrekturen


b.     PW-Erschliessung Parkhaus

Der Stauraum für Personenwagen bei der Ein- und Ausfahrt des geplanten Parkhauses ist zu knapp dimensioniert. An den Randzeiten ist mit Rückstau bis zu Rheinstrasse zu rechnen.

c.     Netzersatzanlage (NEA)

 Die im Baufeld C geplante Notstromgruppe liegt zu nahe am öffentlichen Pärkli, welches im Nordosten des QP-Perimeters unmittelbar am ufernahen Fuss und Radweg (Schöntalweg) liegt.

d.     Baufeld B: Strategische Reserve

 Die Aufstockung des Bürogebäudes (Baufeld B) ist eine strategische Reserve des KSBL für Büroerweiterung. 

a)    Es ist nicht sinnvoll in einem QP strategischen Bau-Reserven zu bilden. Gemäss RPG BL §47, Ziffer 3 ist eine Überbauung nach QP innert fünf Jahren zu realisieren. 

b)    Der Gewässerraum der Ergolz grenzt unmittelbar an den QP-Perimeter. Das Uferschutzgebiet der Ergolz liegt nur wenige Meter neben dem QP-Perimeter. Es ist ein Grundsatz der kantonalen Baugesetzgebung, dass an Zonenübergängen/ Zonengrenzen die Gebäudehöhen zurückhaltend zu dimensionieren. Insbesondere sind in der Nähe von Fliessgewässern Flora und Fauna durch eine Minimierung der künstlichen Beschallung nachhaltig zu schützen. 

 

Durch eine Aufstockung werden diese Grundsätze der kantonalen Baugesetzgebung verletzt. 


4.    Weiter Aktivitäten

Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der Vorstand mit weiteren Aspekten, die vorwiegend im Zusammenhang mit dem Grossprojekt «Vierspurausbau» stehen. Der Vorstand steht beispielsweise mit der Gruppe «Schwieri»im Austausch. Diese Gruppe kämpft für eine valable Fuss-Verbindung ins Stedtli. 

Die Gruppe «Tiergartenstrasse» beanstandet die neue, zu steile Tiergartenstrasse. Ihre Petition an den Stadtrat wurde von über 250 Personen unterzeichnet. 


Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Schreiben trotz des Versammlungsverbots einige Eindrücke unseres Wirkens vermitteln konnten. 

 

Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich. 

 

Sofern es die epidemiologische Lage es zulässt, versuchen wir, kurz vor oder nach den Sommerferien eine Mitgliederversammlung abzuhalten.

Mitte März 2021 senden erhalten Sie den Jahresbericht 2020, die Vereinsrechnung 2020 und den Einzahlungsschein für den Mitgliederbeitrag.

 

Wir danken für Ihr Interesse und wünschen Ihnen gute Gesundheit.

 

 

Freundliche Grüsse

 

Kurt Bitterli                                         Raoul Rosenmund                        Jürg Holinger

Präsident                                               Vizepräsident                                 Kassier


Absage der Mitgliederversammlung und der Orientierungsveranstaltung vom 29. Oktober 2020

Auf Grund der ungünstigen Entwicklung der Corona-Infektionen hat der Vorstand einstimmig beschlossen, die Mitgliederversammlung mit der anschliessenden öffentlichen Orientierung auf unbestimmte Zeit abzusagen.

Bahnhof Liestal

Der Verein Liestal.orientiert hat zum Baugesuch für den neuen Bahnhof Liestal in folgenden Punkten Einsprache erhoben:

  • Die Profilierung ist unvollständig und verwirrend. 
  • Die projektierten Dachaufbauten auf dem Aufnahme- und Bürogebäude (Gebäude C und D) sind zu gross.
  • Die Fassadengestaltung entspricht nicht dem Siegerprojekt „Le mur du Quai“, welches eine wichtigeGrundlage für den Quartierplan war. 

Aktueller Stand der Planung in Liestal 

  • Allgemeine Informationen zur Raumplanung
  • Übersicht über aktuelle Quartierpläne in Zentrumsnähe
  • Konsequenzen des SBB–Vierspurausbaus auf die Attraktivität des Stedtlis